Mainz – „Mit der Klarstellung des Bundes in der Haftungsfrage haben sich einige Länder bereits für eine Auffrischungsimpfung ab zwölf Jahren ausgesprochen. Auch wir sind derzeit in den Vorbereitungen, eine Registrierung über unser Impfportal zu ermöglichen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Er führt weiter aus: „Mit der Entscheidung Auffrischungsimpfungen auch Minderjährigen ab zwölf Jahren zu ermöglichen, kommen wir dem Wunsch vieler Eltern nach, ihre Kinder durch eine Auffrischung der Grundimmunisierung vor einer Corona-Infektion mit schwerem Verlauf zu schützen. Darüber hinaus erachten wir es als wichtigen Schritt, mit Blick auf vorherrschende Virusvarianten, den Impfschutz aller Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer – auch den der Kinder und Jugendlichen ab zwölf Jahren – aufzufrischen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Spätestens ab Mitte nächster Woche können Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren für eine Auffrischungsimpfung im Abstand von drei Monaten zur vollständigen Impfserie über das Impfportal www.impftermin.rlp.de oder die Hotline 0800 / 57 58 100 registriert werden. Booster-Impfungen sind grundsätzlich an allen Anlaufstellen der Landesregierung drei Monate nach der Grundimmunisierung möglich. Das Impfangebot umfasst in Rheinland-Pfalz die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, neun reaktivierte Impfzentren, Impfstellen an Krankenhausstandorten sowie weitere kommunale Impfstellen. Zudem sind zwölf Impfbusse auch im neuen Jahr weiter flächendeckend und wohnortnah im Einsatz. Eine Übersicht der Impfangebote findet sich unter: www.corona.rlp.de/de/impfen.