Einbrüche
Kreis – Einbrecher waren in den vergangenen Tagen in
verschiedenen Orten im Kreis und der Stadt aktiv. In Otterbach versuchten sich
Unbekannte zwischen dem 26. Dezember und dem 2. Januar in ein Wohnhaus in der
Amselstraße einzudringen. Der elektrische Rolladen war aus den Schienen gerissen
worden. Den Unbekannten gelang es nicht in das Haus einzusteigen.
In Kaiserslautern wurden der Polizei am Montag zwei Einbrüche gemeldet. In der
Nacht von Sonntag auf Montag haben stiegen Unbekannte in der Stiftswaldstraße in
Büroräume einer Firma ein. Durch Aufhebeln des Fensters gelangten die Täter in
die Räumlichkeiten. Sie durchwühlten alle Schränke, gestohlen wurde ein
dreistelliger Betrag. Die Tatzeit kann auf den Zeitraum zwischen
Sonntagnachmittag 16 Uhr, und Montagmorgen, 7:10 Uhr, eingegrenzt werden.
In der Dornenstraße fiel ein Jugendzentrum Einbrechern zum Opfer. Um in die
Räumlichkeiten zu gelangen, wurde ein Stein durch eine Fensterscheibe geworfen.
In allen Etagen wurden diverse Fächer, Schränke und Türen, teils gewaltsam,
geöffnet. Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte nicht abschließend geklärt werden,
ob etwas entwendet wurde. Die Tatzeit liegt hier zwischen Sonntagnacht, 0 Uhr
und Montagmorgen, 8 Uhr. Zeugenhinweise in allen Fällen bitte an die Kripo
Kaiserslautern unter Telefon 0631 369-2620. |elz
Rauchentwicklung auf Balkon
- Am Montagmorgen ist es in einem Wohnhaus in der
Kantstraße zu einem Brand gekommen. Aufmerksame Zeugen hatten Rauchentwicklung
auf einem Balkon gemeldet. Durch die Feuerwehr wurde die Wohnungstür der
betroffenen Wohnung geöffnet. Die Mieterin war nicht anwesend. Augenscheinlich
kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Rauchentwicklung auf dem Balkon.
Hierbei wurde eine Matratze beschädigt. Zu einem Gebäude- oder Personenschaden
kam es nicht. |elz
Nach Pöbelei Platzverweis kassiert
Ein 36-Jähriger hat am Montag in der Königstraße Ärger gemacht. Vor einem Lebensmitteldiscounter pöbelte der alkoholisierte Mann
Passanten an. Auch in der Filiale war er kurz zuvor mit einem Kunden
aneinandergeraten. Zeugen informierten die Polizei. Wie sich herausstellte war
wegen des 36-Jährigen schon am Vormittag die Ordnungsbehörde aktiv geworden: Der
Mann war in einem anderen Supermarkt, ebenfalls in der Königstraße, aufgefallen.
Die Einsatzkräfte erteilten dem 36-Jährigen einen Platzverweis. Der Verweisung
kam er nur widerwillig nach. Erst nachdem die Beamten dem Mann die
Ingewahrsamnahme androhten, befolgte er die Anordnung. |erf
Partnerin geschlagen und Auto demoliert
Schopp (Kreis Kaiserslautern) (ots) – Ein 35-Jähriger hat während eines Streits
seine Partnerin verletzt und dann sein eigenes Auto demoliert. Am Montagabend
war die Polizei alarmiert worden, zwischen den Eheleuten gab es Krach. Eine
Streife rückte aus. Der 35-Jährige hatte an seinem Wagen eine Scheibe
eingeschlagen und die Kennzeichenschilder abgerissen. Wie sich herausstellte,
soll er am Vorabend seine jüngere Lebenspartnerin geschlagen und leicht verletzt
haben. Um eine erneute Eskalation zu verhindern, erteilten die Polizisten dem
Mann einen Platzverweis. Sie drohten ihm die Ingewahrsamnahme an. Hiervon
unbeeindruckt, befolgte der 35-Jährige die Anordnung nicht. Stattdessen machte
er Anstalten, in sein Haus zurückzugehen. Die Beamten hielten ihn fest und
brachten den Mann ins Zentralgewahrsam der Polizei. Gegen den 35-Jährigen wurde
eine Verfügung zum Schutz vor häuslicher Gewalt erlassen. Zudem blickt einem
Strafverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung entgegen. |erf
Alkoholisierte Autofahrerin gestoppt
Die Polizei hat am Montag eine betrunkene Autofahrerin aus dem Verkehr gezogen. Die 48-Jährige fiel am frühen Abend in der Fruchthallstraße durch ihre unsichere Fahrweise auf. Eine Zeugin informierte die Beamten. In der Eisenbahnstraße stoppte eine Polizeistreife die 48-Jährige.
Während der Verkehrskontrolle fiel den Einsatzkräften Alkoholgeruch auf. Der
Verdacht bestätigte sich: 2,22 Promille lautete das Ergebnis eines
Atemalkoholtests. Ihre Fahrt durfte die Frau nicht fortsetzen. Ihr wurde eine
Blutprobe entnommen. Die Probe soll Aufschluss über die genaue
Blutalkoholkonzentration geben. Den Führerschein und den Autoschlüssel stellten
die Polizisten sicher. Gegen die 48-Jährige leiteten sie ein
Ermittlungsverfahren ein. Die Autofahrerin muss damit rechnen, dass ihr die
Fahrerlaubnis entzogen wird. |erf
Einbrecher hat Beil dabei
Mit einem Beil bewaffnet ist ein Einbrecher in der Nacht zum Dienstag in der Straße Am Gottesacker in einen Hof eingedrungen. Kurz nach Mitternacht wurde ein Hausbewohner durch ein lautes Geräusch wach, dann ging im Hof das Licht an. Als der 59-Jährige nachschaute, begegnete er einem unbekannten Mann. Dieser machte sich im Hof an einer Kommode zu schaffen. In der Hand hielt er ein Beil. Der Zeuge sprach den Verdächtigen an, woraufhin der Unbekannte flüchtete. Wie sich später herausstellte, hatte der Einbrecher vermutlich mit dem Beil das Hoftor aufgebrochen. Ob er Beute machte, steht aktuell nicht fest.
Eine Fahndung nach dem Täter verlief erfolglos. Jetzt bittet die Polizei um
Mithilfe: Wem ist zwischen Mitternacht und 1 Uhr ein etwa 1,70 Meter großer Mann
in der Altstadt aufgefallen? Der Verdächtige war mit einer dunklen Jacke
bekleidet und hatte eine Kapuze über den Kopf gezogen. Er könnte betrunken
gewesen sein. Der Mann flüchtete in Richtung Gaustraße. Zeugen, die Hinweise
geben können oder Verdächtiges wahrgenommen haben, werden gebeten, sich unter
der Telefonnummer 0631 369 2150 mit der Polizei Kaiserslautern in Verbindung zu
setzen. |erf
Schaufenster mit Zwille beschossen?
Enkenbach-Alsenborn (Kreis Kaiserslautern) (ots) – Möglicherweise mit einer
Zwille haben Unbekannte am Dienstagmorgen die Schaufensterscheibe einer Bäckerei
in der Hauptstraße beschädigt. Eine Zeugin stellte die kreisrunde Beschädigung
heute Morgen um 6 Uhr fest. Sie gleicht einem Einschussloch. Ein Projektil oder
anderes Geschoss konnte die Polizei nicht feststellen. Den Schaden schätzen die
Beamten auf mindestens 2.000 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung
und bittet um Hinweise: Wer hat Verdächtiges wahrgenommen? Wem sind Personen
oder Fahrzeuge aufgefallen? Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten,
sich unter der Telefonnummer 0631 369 2150 mit der Polizei Kaiserslautern in
Verbindung zu setzen. |erf
Rauchentwicklung auf Balkon
Am Montagmorgen ist es in einem Wohnhaus in der Kantstraße zu einem Brand gekommen. Aufmerksame Zeugen hatten Rauchentwicklung auf einem Balkon gemeldet. Durch die Feuerwehr wurde die Wohnungstür der betroffenen Wohnung geöffnet. Die Mieterin war nicht anwesend. Augenscheinlich kam es aus bislang ungeklärter Ursache zu einer Rauchentwicklung auf dem Balkon. Hierbei wurde eine Matratze beschädigt. Zu einem Gebäude- oder Personenschaden kam es nicht. |elz
Stadtverwaltung und Polizei ziehen Bilanz zu Montagsspaziergang
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Kaiserslautern und des Polizeipräsidiums Westpfalz
Auch am ersten Montag des Jahres trafen sich am 3. Januar etwa 700 bis 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem unangemeldeten sogenannten „Montagsspaziergang“ an verschiedenen Örtlichkeiten in Kaiserslautern und zogen durch die Innenstadt. Es kam dabei zum wiederholten Mal zu Verstößen gegen die von der Stadt am 22. Dezember veröffentlichte Allgemeinverfügung, wonach unangemeldete Veranstaltungen dieser Art bis 9. Januar verboten sind.
Die Allgemeinverfügung wurde erlassen aufgrund der zu erwartenden hohen Teilnehmerzahl an den Montagsspaziergängen, dem Umstand, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden und dem Erfordernis, aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Grundsätzlich sind Versammlungen bei der Ordnungsbehörde unter Nennung eines Ansprechpartners vorab anzumelden.
Aufgrund der unverändert hohen Bedrohungslage durch das Infektionsgeschehen hat die Stadt durch eine neue Allgemeinverfügung das Verbot der Montagspaziergänge sowie vergleichbarer nicht angemeldeter Veranstaltungen nun bis 20. Januar verlängert. Das hat zur Folge, dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit darstellt, was gestern und auch in den kommenden Wochen verstärkt kontrolliert wurde und auch weiterhin werden wird.
Die Polizei ist zur Neutralität verpflichtet. Sie richtet ihre Einsatzmaßnahmen nach taktischen Gesichtspunkten aus. Die Einsatzkräfte werden nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und Würdigung des Einzelfalls tätig. Dabei fließen neben den Erfahrungen zurückliegender Einsätze auch die Beurteilung des jeweiligen Adressaten der Maßnahme in die Bewertung mit ein.
Im Hinblick der Erfahrungen der letzten Wochen hat die Polizei ihre taktische Vorgehensweise an die Erfordernisse angepasst. Da auch am Montagabend kein Versammlungsleiter benannt wurde, suchten die Beamten den direkten Kontakt mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, um die polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld zu kommunizieren. Durch den Einsatz eines Lautsprecherwagens und speziell geschulter Beamter sprachen die Einsatzkräfte die Versammlungsteilnehmer an. Die Polizisten machten deutlich, dass die Menschen an einer verbotenen Versammlung teilnehmen und damit eine Ordnungswidrigkeit begehen. Den Anwesenden wurden die Konsequenzen ihres Handelns – nämlich die Feststellung ihrer Personalien und die Verfolgung der Verstöße durch die Ordnungsbehörde – erläutert. Die Polizei bat die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich zu entfernen. Dieser Aufforderung kamen viele Personen nach.
Wo weiterhin Verstöße festgestellt wurden, schritten die Beamten ein. Sie führten 166 Personenkontrollen durch, hielten 176 Gefährderansprachen und erteilten 76 Platzverweise. Insgesamt wurden 67 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an die Stadtverwaltung weitergeleitet. Auf die Betroffenen kommen nun Bußgelder zu, die im Einzelfall über 500 Euro betragen können: – Teilnahme an einer per Allgemeinverfügung untersagten Kundgebung: bis zu 500 Euro. – Nichtbefolgen eines Platzverweises: 100 bis 200 Euro. – Verweigerung der Angabe von Personendaten bzw. Falschangabe von Personendaten: 150 Euro. – Verstoß gegen das Abstandsgebot: 50 Euro. – Verstoß gegen die Maskenpflicht: 50 Euro.
Polizei und Stadt weisen nochmals daraufhin, dass Versammlungen vorab rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden müssen. Dann ist auch eine frühzeitige Kooperation zwischen Versammlungsbehörde, Polizei und Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern möglich. |tho/mhm