Wie das Verwaltungsgericht Mainz nun mitgeteilt hat, hat dessen dritte Kammer im Verwaltungsrechtsstreit zwischen dem Bürgerverein Dom-Umfeld und der Stadt Worms wegen „Baunachbarrechts“ beschlossen, dass das Verfahren eingestellt wird, nachdem die Klage zurückgenommen worden war.
Die Klage hatte sich auf die von der Stadt positiv beschiedene Bauvoranfrage bezogen. Mit diesem Bescheid hatte die Baubehörde den Bau eines Gemeindehauses an dieser Örtlichkeit für grundsätzlich zulässig erklärt. Der Bürgerverein hatte daraufhin Klage eingereicht, hat diese nun jedoch vor einigen Tagen, am 21. Juli, zurückgenommen.
Im Baunachbarrecht haben Nachbarn grundsätzlich die Möglichkeit, gegen ein Bauvorhaben zu klagen, sollte dieses für sie nachweisbare Nachteile mit sich bringen.