Heidelberg – Die Sieben-Tage-Inzidenz in Heidelberg liegt nach Angaben des Landesgesundheitsamtes am heutigen Freitag, 14. Januar 2022, bei 576,4. Damit hat die Inzidenz an zwei aufeinanderfolgenden Tagen in Heidelberg den Grenzwert von 500 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten. Das hat das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist, am heutigen Freitag, 14. Januar 2022, offiziell festgestellt und bekanntgegeben.
Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten damit ab dem morgigen Samstag, 15. Januar 2022, nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen (Genesung liegt maximal sechs Monate zurück) ist, darf das Haus zwischen 21 und 5 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen.
Als triftige Gründe im Sinne der Corona-Verordnung gelten unter anderem die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen, die Berufsausübung, der Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern, körperliche Bewegung allein im Freien und der Besuch bestimmter Veranstaltungen, zum Beispiel Gemeinderatssitzungen oder Veranstaltungen von Glaubens- und Religionsgemeinschaften. Eine Übersicht gibt der Paragraph 17a, Absatz 2, der Corona-Landesverordnung.
Ausgenommen von den Ausgangsbeschränkungen sind Personen unter sechs Jahren beziehungsweise Kinder, die noch nicht eingeschult sind sowie Schülerinnen und Schüler, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Personen, die – in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung – glaubhaft machen, dass sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen.
Die Ausgangsbeschränkungen treten wieder außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 500 unterschreitet. Die Maßnahme wird dann einen Tag nach der Bekanntmachung durch das zuständige Gesundheitsamt aufgehoben.
Die wichtigsten aktuellen Regeln in Heidelberg sind:
- 2G plus-Regelung (geimpft oder genesen mit Testnachweis) in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie bei Sportveranstaltungen und dem Freizeitsport im Innenraum.
- 2G-Regelung (geimpft oder genesen) im Einzelhandel; mit Ausnahme der Grundversorgung
- 3G-Regelung (geimpft, genesen oder getestet) am Arbeitsplatz, in Bussen und Bahnen sowie beim Besuch von Ämtern und Bürgerämtern der Stadt Heidelberg
- Kontaktbeschränkung für geimpfte und genesene Personen: 10 Personen in Innenräumen, 50 Personen im Freien
- Wenn bei einem Treffen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen nur ein Haushalt und zwei weitere Personen zusammenkommen
- Ausgangsbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen zwischen 21 und 5 Uhr
- Innerhalb geschlossener Räume mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Modell tragen. Im öffentlichen Nahverkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten sind alle medizinischen Masken – also auch OP-Masken – zulässig.
Hinweis: Weitere Informationen bietet die Stadt Heidelberg auf ihrer Webseite www.heidelberg.de/coronavirus. Die neuen Regeln auf einen Blick stellt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite unter www.baden-wuerttemberg.de zur Verfügung. Dort finden sich auch Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung. Informationen zu Impfangeboten sind erhältlich unter www.heidelberg.de/impfen.