Stadt und Landkreis Karlsruhe (ots) – In der Karlsruher Innenstadt versammelten sich am Abend ca. 800 Personen, mit dem Thema “Die Polizei ist nicht der Gegner” um mit einem Aufzug gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Die Versammlung war angemeldet und mit der zuständigen Versammlungsbehörde abgestimmt. Die Auflagen wurden bis auf wenige Ausnahmen erfüllt.
Bei einer ebenfalls angemeldeten Gegenversammlung rund um den Karlsruher Marktplatz mit dem Thema “Hand in Hand gegen Verschwörungstheorien und rechte Ideologie. Mitdenken statt Querdenken” fanden sich bis zu 250 Personen ein, die eine Menschenkette bildeten. Die Versammlung verlief im Zeitraum von 17:45-19 Uhr störungsfrei. Ein Zusammentreffen der verschiedenen Versammlungsteilnehmer konnte verhindert werden.
Eine in Ettlingen ebenfalls ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zum Thema “Gegen Verschwörungsmythen und Rechte Hetze. Mitdenken. Mitfühlen Mit Maske. Mit Impfung” mit rund 50 Teilnehmern verlief ohne Beanstandungen. Bei einer nichtangemeldeten Versammlung gegen die Coronamaßnahmen mussten 18 Personalien festgestellt, 9 Platzverweise erteilt und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
In der Bruchsaler Innenstadt fanden sich bei einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung zum Thema “Wir stehen zu unserem Grundgesetz” bis zu 490 Personen ein. Die Versammlung wurde im Zeitraum von 18-18:45 Uhr in Form eines Aufzuges durchgeführt und verlief störungsfrei. Am Rande der Versammlung kam es zu 2 Strafanzeigen wegen Beleidigung.
Im Rahmen der ebenfalls ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung in Weingarten zum Thema “Gegen die Corona-Maßnahmen” im Zeitraum von 17-18 Uhr mit rund 85 Teilnehmern ergaben sich keinerlei Störungen.
In Waghäusel-Wiesental versammelten sich bis zu 100 Teilnehmer an einer nicht angemeldeten Versammlung, wobei bei 51 Personen die Personalien festgestellt und Platzverweise erteilt werden mussten.
Im Stadt- und Landkreis Karlsruhe fanden weitere, nicht angemeldete Zusammenkünfte statt. Insgesamt versammelten sich auf die einzelnen Städte und Gemeinden verteilt bis zu 2.085 Personen. Die einzelnen Versammlungen lösten sich bis 20:30 Uhr auf und verliefen allesamt friedlich und störungsfrei.
Der Einsatzleiter der Polizei, Dr. Gustav Zoller weist in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme an einer durch Allgemeinverfügung verbotenen Versammlung eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Unterdessen werden ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen durch die Polizei geschützt und begleitet, solange sie friedlich und störungsfrei im Sinne von Verstößen des Versammlungs- oder des Strafrechts verlaufen.