Karlsruhe / Stuttgart – Angesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante soll es auch im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg zukünftig erneut eine FFP2-Maskenpflicht geben. Dies hat Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann angekündigt.
Die Regelung soll in der neuen Corona-Landesverordnung verankert werden, die voraussichtlich ab Ende dieser Woche in Kraft tritt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (DPA) mitteilte, hat auch das Landes-Sozialministerium dies bereits bestätigt.
Bereits im April 2021 war temporär deutschlandweit eine inzidenzabhängige FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden. Aktuell können in Bussen und Bahnen in Baden- Württemberg auch medizinische Masken im ÖPNV genutzt werden. Mit der geplanten Verschärfung der Maskenpflicht in der Novelle der Landesverordnung sind dann nur noch FFP2- Masken (oder vergleichbaren Typs wie KN95-, N95-, KF94 oder KF95-Masken) zulässig. Die FFP2-Regelung betrifft auch die Busse und Bahnen im Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und das On-Demand-Angebot „KVV.MyShuttle“.
Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung unter baden-wuerttemberg.de.