Neustadt an der Weinstraße – Das Landesimpfzentrum Neustadt an der Weinstraße (Chemnitzer Straße 2) bietet Impfwilligen die Möglichkeit, ohne vorherige Terminvereinbarung, eine kostenfreie Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Aufgrund der rückläufigen Nachfrage ist dies ab Montag, 7. Februar 2022, zu neuen Öffnungszeiten möglich.
Impfen ohne Termin wird für Personen ab zwölf Jahren, unabhängig von Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfung, künftig zu folgenden Zeiten angeboten:
- Montag: 9:30 bis 12:45 und 13:30 bis 16:30 Uhr
- Mittwoch: 9:30 bis 12:45 und 13:30 bis 19:00 Uhr
- Freitag: 9:30 bis 12:45 und 13:30 bis 16:30 Uhr
Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren können die Erst- und Zweitimpfungen immer freitags von 9:30 bis 12:45 Uhr sowie von 13:30 bis 16:30 Uhr erhalten.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Führerschein; bei Kindern U12 Geburtsurkunde, Schülerausweis oder Schülerbeförderungskarte)
- Impfnachweis über durchgeführte COVID-19-Impfungen in Papierform oder digital
- ggf. Krankenkassenkarte oder Genesenen-Nachweis in Papierform (z.B. Bescheid des Gesundheitsamtes)
Bereits vereinbarte Termine über das Landesportal bleiben bestehen. Verimpft werden die Impfstoffe von BioNTech und Moderna (Personen ab dem 30. Lebensjahr erhalten den Impfstoff des Herstellers Moderna).
Eine Auffrischungsimpfung ist nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) drei Monate nach Abschluss der Impfserie möglich.
Dies gilt für die Impfungen mit den Impfstoffen von BioNTech, Moderna und AstraZeneca. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Für die Grundimmunisierung ist eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (z.B. der Impfstoff von BioNTech und Moderna) nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Ein dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens 3 Monaten ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.
Die Impfung von Kindern im Alter von 12 bis 15 Jahren ist nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten, beziehungsweise einer bevollmächtigten Person möglich. Für die Impfung von Jugendlichen der Altersgruppe 16 und 17 Jahre ist eine schriftliche Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten ausreichend. Das Dokument steht unter www.neustadt.eu/impfen zum Herunterladen zur Verfügung.
Weiterhin ist eine Terminregistrierung über das Landesportal unter www.impftermin.rlp.de oder über die Landeshotline 0800/ 5758100 möglich.
Die Terminregistrierung für Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax erfolgt ebenfalls über das Impfportal des Landes unter www.impftermin.rlp.de oder die Hotline 0800/5758100. Eine Zweitimpfung ist bei diesem Impfstoff in einem Abstand von drei Wochen vorgesehen. Durchgeführt werden sollen die ersten Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax voraussichtlich ab Ende Februar.
Weitere Informationen gibt es unter www.neustadt.eu/covid-19.