Mainz – Am Freitag, 28.01.2022, wurde die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) verkündet. Sie wird am Montag in Kraft treten und bis zum 28. Februar gültig sein. Darüber hinaus tritt die neue Absonderungsverordnung am Samstag, 29.01.2022, in Kraft.
„Die Omikron-Variante ist auf dem Vormarsch und seit etwa vier Wochen im Land auch vorherrschende Variante. Die Infektionen erreichen seitdem bisher noch nicht dagewesene Dimensionen. Auch die Hospitalisierungsinzidenz ist gerade in dieser Woche deutlich gestiegen. Allerdings steigt die Krankenhausbelastung bisher nicht analog zu den Fallzahlen. Dies zeigt deutlich: Impfen wirkt und verhindert vor allem schwere Verläufe. Unsere Impfkampagne hat darüber hinaus Anfang der Woche einen neu-en Baustein hinzubekommen. Seit letztem Montag können sich die Menschen im Land für Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff registrieren – mehr als 9.100 Anmeldungen (Stand heute 07.00 Uhr) sind seitdem eingegangen. Die Impfungen sollen Ende Februar starten“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Die Impfkampagne werde weiter fortgesetzt, noch immer seien nicht genug Menschen vor allem ab einem Alter von 60 Jahren geimpft. Es sei gerade jene Gruppe, die zur Zeit in Krankenhäusern behandelt werden müssten.
„Im Hinblick auf die gute Booster-Quote in Rheinland-Pfalz und die 2Gplus Rege-lungen verzichten wir mit der neuen Verordnung ab Montag grundsätzlich auf die individualisierte Kontakterfassung. Dies gilt sowohl für die digitale als auch für die analoge Kontakterfassung. Das ist deshalb möglich und vertretbar, da der Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der erfolgten Auffrischungsimpfung selbst als enger Kontaktperson keine Quarantäne mehr droht“, so der Minister. Ab der kommenden Woche müsse man daher seine Kontaktdaten beispielsweise in der Gastronomie, im Hotel, beim Besuch des Fitnessstudios oder sonstiger Freizeiteinrichtungen und beim Friseur nicht mehr hinterlegen. Die Nutzung der in der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts enthaltenen QR-Code-Registrierung werde weiterhin dringend empfohlen. Im Wesentlichen werde die Kontaktnachverfolgung auf den Schutz vulnerabler Gruppen wie beispielsweise in Krankenhäusern und Alten- und Seniorenheimen konzentriert.
Die wichtigsten Neuregelungen in den Verordnungen:
Schulen: Zur Absonderung verpflichtet werden nur noch infizierte Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte. Der Rest der Lerngruppe testet sich in den darauffolgenden fünf Schultagen täglich selbst. Die Zahl der anlasslosen Tests pro Woche wird in Schulen von zwei auf drei Testungen erhöht.
Kindertagesstätten: Bei Auftreten einer Infektion in Kindertagesstätten haben sich alle Kinder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Gruppe und Kohorte abzusondern. Die Quarantäne kann am Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person mittels PoC-Test durch geschultes Personal mit negativem Ergebnis beendet werden.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Auch Infizierte, die Beschäftigte von Krankhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind, können die Absonderung nach dem siebten Tag mittels eines durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests mit negativem Ergebnis beenden, wenn sie zuvor 48 Stunden symptomfrei waren. Die bisherige Verpflichtung zu einem PCR-Test entfällt.
Bei Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes wie beispielsweise Demonstrationen sind Abstandsgebot und Maskenpflicht nun ausdrücklich vorgesehen.
„Rheinland-Pfalz ist bisher besser als viele andere Länder durch die Pandemie gekommen. Das maßgebliche Kriterium der aktuellen Maßnahmen beim Kampf gegen Corona bleibt weiterhin, eine mögliche Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Alle Menschen in Rheinland-Pfalz, unabhängig ob geimpft oder ungeimpft, ob an Covid19 erkrankt oder aus anderen Gründen im Krankenhaus, haben jederzeit die medizinische Hilfe bekommen können, die sie brauchen. Wir müssen weiterhin achtsam bleiben. Wir wollen die kritische Infrastruktur aufrechterhalten, Schulen und Familien entlasten und gleichzeitig vor allem vulnerable Gruppen schützen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.