Frankfurt (ots) – Den Ermittlungen zufolge besteht gegen den 54-jährigen Beamten des höheren Justizdienstes, nunmehr der dringende Verdacht der gewerbsmäßigen und fortgesetzten schweren Bestechlichkeit in 101 Fällen, der gewerbsmäßigen Untreue im Amt in mindestens 55 Fällen sowie der Steuerhinterziehung in 9 Fällen, begangen im Zeitraum August 2015 bis Juli 2020.
In einem durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main seit 2019 geführten Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der gewerbsmäßigen Bestechlichkeit, wurde ein neuer Haftbefehl erlassen und am Freitag 28.01.2022 vollstreckt.
Die erneute Verhaftung des im September 2020 vom Vollzug der Untersuchungshaft verschonten 54-Jährigen war erforderlich, weil sich aufgrund der seitdem durchgeführten Ermittlungen in erheblichem Umfang weitere Tatvorwürfe ergaben. Wegen der nun deutlich erhöhten Straferwartung war neben der fortbestehenden Verdunklungsgefahr nunmehr zusätzlich der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben.
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