Vorsicht vor Kostenfallen bei mobilen Geräten außerhalb der EU

Roaming-Preisobergrenzen

Verbraucherminister Bonde aus Baden-Württemberg weist anlässlich der ab 1. Juli 2013 geltenden Roaming-Preisobergrenzen in Stuttgart alle Verbraucher darauf hin.

„Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren in der Europäischen Union ab dem 1. Juli 2013 erneut von Preissenkungen beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon, SMS schreiben und Surfen im Internet. Durch den EU-Beitritt gilt dies auch in Kroatien. Verbringen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Urlaub nicht in der EU, können sie jedoch immer noch viel zu schnell in die Kostenfalle tappen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde anlässlich der ab 1. Juli 2013 geltenden Roaming-Preisobergrenzen in Stuttgart. Urlauberinnen und Urlauber sollten sich daher vor Reiseantritt bei ihrem Mobilfunkanbieter über die im Urlaubsland geltenden Tarife und spezielle Auslandsoptionen informieren, riet Bonde. Dies sei vor allem bei Reisen außerhalb der Europäischen Union empfehlenswert.

Trotz sinkender Preise umsichtiges Verhalten auch in der EU ratsam

Die Preisobergrenzen für das so genannte Roaming, also dem Telefonieren und Surfen im EU-Ausland (mit Norwegen, Island und Liechtenstein), sinken für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erneut. Ab dem 1. Juli 2013 dürfen Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland maximal 29 Cent pro Minute inklusive Mehrwertsteuer kosten. Für einen im Urlaubsland angenommenen Anruf dürfen Anbieter maximal acht Cent inklusive Mehrwertsteuer berechnen. Eine vom Urlaubsziel gesendete SMS darf höchstens zehn Cent inklusive Mehrwertsteuer kosten. Darüber hinaus werden die Kosten für das Surfen im Internet im EU-Ausland auf maximal 54 Cent pro übertragenem Megabyte Daten begrenzt. „Seit dem Beschluss der EU im Jahr 2007, die ungerechtfertigt hohen Roaming-Gebühren zu begrenzen, profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher Schritt für Schritt von günstigeren Preisen. Auf EU-Ebene ist sogar ein kompletter Wegfall der Roaming-Gebühren in der Diskussion. Das wäre ein sinnvoller Schritt hin zu einem funktionierenden EU-Binnenmarkt. Außerdem würde dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Geld in den Taschen für ihren Urlaub lassen“, sagte Minister Bonde. Denn selbst nach der jüngsten Senkung kämen bei intensiver mobiler Internetnutzung auch innerhalb der EU schnell ein größerer Betrag zusammen, den viele Urlauber unterschätzten. „Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher sind das unbeschwerte Surfen mit Flatrates gewohnt. Doch die in Deutschland abgeschlossenen Flatrates greifen in der Regel nicht im Ausland. Viele Smartphone- und Tablet-Anwendungen verbinden sich laufend automatisch mit dem Internet, um beispielsweise E-Mails abzurufen. Im Inland ist dies unkritisch. Doch im Ausland können die so entstehenden großen Datenmengen für böse Überraschungen nach dem Urlaub sorgen. Wer auf Nummer sicher gehen will, schaltet die automatische Internetverbindung in den Einstellungen aus und aktiviert die Roaming-Funktion nur dann, wenn sie wirklich benötigt wird“, sagte Bonde.

Die neuen Preisobergrenzen im Überblick

EU-Preisobergrenzen (inklusive Mehrwertsteuer, gerundet): Seit 1. Juli 2013 / Bis  1. Juli 2013

  • Abgehende Anrufe: 0,29 Euro / 0,35 Euro
  • Ankommende Anrufe: 0,08 Euro / 0,10 Euro
  • Abgehende SMS: 0,10 Euro / 0,11 Euro
  • Ankommende SMS: kostenfrei / kostenfrei
  • Daten-Roaming (pro Megabyte): 0,54 Euro / 0,83 Euro

Kostenfalle Smartphone außerhalb der EU

Machen Verbraucherinnen und Verbraucher Urlaub außerhalb der Europäischen Union, beispielsweise in Nord- oder Südamerika, Türkei oder Asien, gelten die Kostengrenzen für Roaming nicht, was sich schnell zur Kostenfalle bei der Nutzung mobiler Endgeräte entwickeln kann. „Wer außerhalb der EU mit dem Smartphone oder Tablet surfen möchte, sollte vorab unbedingt bei seinem Anbieter nachfragen, wie viel ein übertragenes Megabyte Daten kostet und ob der Provider günstigere Datenpakete für das entsprechende Reiseziel anbietet“, sagte Bonde. Mehrere Euro pro Megabyte könnten schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. „Das gilt auch für Telefonate außerhalb der Europäischen Union“, warnte der Verbraucherminister.

Kostenbremse schützt weltweit – greift aber nicht in allen Fällen

Damit die Rechnungssumme nicht ausufert, gibt es eine Kostenbremse für das Daten-Roaming. Diese greift aber nur, wenn der eigene Mobilfunk-Anbieter seinen Sitz in der Europäischen Union habe. „Sobald Kosten von knapp 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer aufgelaufen sind, wird die Verbindung automatisch gekappt. Eine anschließende Weiternutzung muss dann ausdrücklich bestätigt werden. Diese Höhe der Kostenbremse können die Verbraucherinnen und Verbraucher auf Wunsch hochsetzen lassen“, erläuterte Bonde. Beim Surfen außerhalb der EU müsse der Betreiber des ausländischen Netzes die Daten in Echtzeit an den Mobilfunkanbieter übermitteln. Allerdings würde dies nicht zwischen allen Anbietern funktionieren. Daher müssten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Einreise in ein Land, in dem die Kostenbremse nicht funktioniert, per SMS entsprechend informiert werden.