Baden-Württemberg: Bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen nicht mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne

Stuttgart – Auch bei größeren Ausbruchsgeschehen müssen künftig nicht mehr ganze Klassen und Kitagruppen in Quarantäne. Dies teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch (2. Februar 2022) in Stuttgart mit. Einen entsprechenden Handlungsleitfaden für die Gesundheitsämter hat die Landesregierung aktualisiert. Demnach müssen sich von nun an nur noch positiv getestete Kitakinder und Schülerinnen und Schüler absondern. Bisher lautete die Regel, dass die ganze Klasse oder Kitagruppe in Quarantäne geschickt werden musste, wenn mehr als fünf Jugendliche oder 20 Prozent einer Klasse infiziert waren. Nach wie vor werden jedoch auch weiterhin alle nicht-quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler einer Klasse an fünf Tagen hintereinander getestet, wenn dort Infektionsfälle auftreten.

„Damit schützen wir den Präsenzunterricht und gewährleisten einen einigermaßen geregelten Schul- und Kitabetrieb. Omikron breitet sich auch unter den Kindern und Jugendlichen rasant aus, immer mehr von ihnen infizieren sich. Nach der alten Regel hätten immer mehr komplette Schulklassen und Kitagruppen in Quarantäne gehen müssen – das wollen wir verhindern“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (2. Februar) in Stuttgart. Und Kultusministerin Theresa Schopper ergänzte: „Mit regelmäßigen Testungen, Masken, dem Förderprogramm für Luftfilter und Vorgaben zum Lüften können wir diesen Schritt gehen und gewähren weiterhin einen sehr hohen Schutz für die Jugendlichen und ihre Familien.“

Auch Gesundheitsminister Lucha ist überzeugt, dass mit den regelmäßigen Tests und der Maskenpflicht nach wie vor ein sehr hoher Infektionsschutz an den Schulen und Kitas sichergestellt ist. „Es zeigt sich aber, dass die aktuelle Omikron-Variante etwas milder verläuft. Zudem sind immer mehr Menschen im Land geboostert und damit auch die Familienmitglieder der Schülerinnen und Schüler und Kitakinder geschützt“, sagte er.

Flexibilität für Schulleitungen eingeräumt

Bei einem Ausbruchsgeschehen können auch schulorganisatorische Gründe greifen, die es notwendig machen, eine Klasse vorübergehend im Fernunterricht zu unterrichten. Das Kultusministerium hat nach Rückmeldungen aus der Praxis den Schulen Entscheidungsspielräume innerhalb eines angemessenen Rahmens bezüglich der Unterrichtsgestaltung gegeben.

Diese sehen vor: Sofern der Präsenzunterricht auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann, können Schulen vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen, Bildungsgänge oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln.

Ergänzende Informationen

In den Einrichtungen werden umfangreiche Schutzkonzepte umgesetzt. Neben den mehrmals wöchentlichen Testungen im Regelbetrieb wird bei Auftreten von Fällen eine intensivierte Testung eingeleitet, sodass Folgefälle frühzeitig erkannt und isoliert (abgesondert) werden können. Zudem werden die weiteren Bausteine des Schutzkonzepts, wie beispielsweise regelmäßiges Lüften, das Tragen von Masken (wo sinnvoll und möglich), das Einhalten des Abstands, durch das engagierte und sehr gut geschulte Lehr- und Betreuungspersonal strikt umgesetzt, sodass, verglichen mit anderen Bereichen des öffentlichen Lebens, in den Kindergärten und Schulen ein durchweg hohes Schutzniveau aufrechterhalten werden kann.

Handlungsleitfaden

Das Landesgesundheitsamt stellt den Gesundheitsämtern im Land einen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Infektionen an Schulen und Kitas zur Verfügung. Damit wird ein einheitliches Vorgehen in diesem Bereich gewährleistet. Der Leitfaden ist auf der Website des Sozialministeriums abrufbar.