Sicherstellung von Betäubungsmitteln
Frankfurt-Innenstadt (ots)-(fue) – Am Donnerstag 03.02.2022 gegen 10.45 Uhr, wurden durch eine Funkstreife in der Vilbeler Straße die Insassen eines VW Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bereits beim Herantreten an das Fahrzeug war ein deutlicher Cannabisgeruch wahrzunehmen. In dem Wagen befanden sich als Fahrerin eine 32-jährige Frau aus Rüsselsheim sowie, als Mitfahrer, zwei Männer im Alter von 18 und 35 Jahren.
In der Jacke des 35-Jährigen konnten 57,52 Gramm Marihuana und 300 EUR Bargeld aufgefunden und sichergestellt werden. Wie sich weiter herausstellte, bestand gegen den 18-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Mainz, wo der 18-Jährige nach Ende der Maßnahmen vorgeführt wurde.
Automatenaufbruch – Geldkassette entwendet
Frankfurt-Niederrad Bahnhof (ots) – Bei der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main ging am Donnerstagmittag 03.02.2022 die Meldung ein, dass am Bahnhof Niederrad ein Automat aufgebrochen wurde. Beamte konnte vor Ort feststellen, dass ein Süßwarenautomat aufgebrochen wurde und die Täter die Geldkassette des Automaten entwendet hatten. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Aufbruch des Automaten bereits in der Nacht zum Mittwoch (02.02.22) erfolgte.
Hierbei hatten die Täter die Automatentür mit brachialer Gewalt aufgehebelt und sich so Zugriff auf die Geldkassetten verschafft. Wie hoch sich der Schaden beläuft kann noch nicht beziffert werden und ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Spuren die am Tatort gesichert werden konnten, müssen nun ausgewertet werden.
Zu den Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls sucht die Bundespolizei nach Zeugen. Hinweise können unter der Telefonnummer 069/130145 1103 der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main gemeldet werden.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Kabel im Wert von 9000 Euro gestohlen
Langenselbold/Main Kinzig Kreis (ots) – Von einer Baustelle im Bereich des Bahnhofes Langenselbold haben noch unbekannte Täter in der Nacht zum Donnerstag 03.02.2022 Kabel im Wert von rund 9.000 Euro gestohlen. Mitarbeiter der dort tätigen Baufirma hatten den Diebstahl bemerkt und die Bundespolizei verständigt.
Vor Ort konnten die Beamten feststellen, dass die Täter den Bauzaun zur Baustelle gewaltsam entfernt hatten und sich so Zutritt zum Gelände verschafft haben. Dort hatten sie das Kabel auf ihr Fahrzeug umgeladen und letztlich abtransportiert. Am Tatort konnten Spuren gesichert werden, die nun kriminaltechnisch ausgewertet werden.
Die Bundespolizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls eingeleitet und sucht hierzu nach Zeugen. Hinweise zu dem Diebstahl können unter der Telefonnummer 069/130145 1103 der Bundespolizeiinspektion Frankfurt am Main gemeldet werden.
Quelle: Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Fahndungserfolg – Insolvenzbetrüger muss in Untersuchungshaft
Frankfurt-Flughafen (ots) – Ein 50-jähriger Deutscher sitzt seit dem 02.02.2022 in Untersuchungshaft. Fahnder der Bundespolizei nahmen den Mann bei seiner Ankunft aus Malaga/Spanien am Frankfurter Flughafen fest.
Zwischen November 2018 und Januar 2019 soll der 50-jährige Unternehmer trotz bestehender Insolvenz in 332 Fällen Sanitärmaterial im Wert von rund 150.000 Euro bestellt und erhalten, diese aber nie bezahlt haben.
Weil er sich schließlich ins Ausland abgesetzt hatte, ließ die zuständige Staatsanwaltschaft in Meiningen seit Februar 2021 mit Haftbefehl nach ihm suchen. Bundespolizisten führten den in Spanien lebenden Mann nach seiner Festnahme einem Haftrichter vor. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.
Quelle: Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung
Frankfurt (ots) – Am 06. Februar findet der “Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung” (engl.: Female Genital Mutilation; Abk.: FGM) statt. Mit diesem internationalen Gedenktag soll die breite Öffentlichkeit auf dieses schändliche Deliktsphänomen aufmerksam gemacht werden. Dem Polizeipräsidium Frankfurt ist es wichtig, dies zu unterstützen.
Weltweit sind etwa 200 Millionen Frauen und Mädchen in 31 Ländern von dieser schweren Körperverletzung betroffen. Auch in Deutschland gibt es schätzungsweise 68.000 Mädchen und Frauen, die bereits zum Opfer dieses abscheulichen Eingriffs wurden und ca. 15.000 Mädchen bzw. Frauen, die davon bedroht sind. Dabei können Mädchen aller Altersklassen zum Opfer von “FGM” werden, vom Säuglingsalter über die Pubertät bis hin ins Erwachsenenalter.
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung mit lebenslangen schwerwie¬genden körperlichen und seelischen Folgen für die betroffenen Mädchen und Frauen, die im Jahr 2013 als Verbrechenstatbestand im Strafgesetzbuch (§226a StGB) aufgenommen wurde. Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft. Die Verstümmelung ist auch dann strafbar, wenn sie im Ausland durchgeführt wird und entweder Täter / Täterin oder das Opfer deutsche Staatsangehörige sind. Ebenso macht sich strafbar, wer einer anderen Person im In- oder Ausland hilft, eine weibliche Genitalverstümmelung durchzuführen.
Um die im Ausland begangenen Taten zu verhindern und betroffene Familien aufzuklären und dahingehend zu sensibilisieren, dass weibliche Genitalverstümmelung gegen deutsches und internationales Recht verstößt und schwere strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, stellt die Bundesregierung den “Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung” zum Download zur Verfügung. Er ist in vielen verschiedenen Sprachen verfügbar und kann bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien hat fatale Auswirkungen auf das gesamte Leben der Opfer. Viele Frauen leiden ein Leben lang an Schmerzen und anderen dauerhaften körperlichen und seelische Beschwerden. Oftmals schämen sich Betroffene für ihre Verletzungen, was dazu führt, dass diese unsäglichen Taten nur sehr selten zur Anzeige gebracht werden.
Wenn Sie von “FGM” betroffen sind oder Frauen oder Mädchen kennen, die Opfer einer “FGM” geworden sind und diesen Personen helfen möchten, können Sie sich jederzeit an das Hilfetelefon des Bundesamts für Familie und zivil gesellschaftliche Aufgaben unter Tel: 080 00 / 116 016 wenden oder auf der entsprechenden Website die Online-Beratung in Anspruch nehmen. Sie erhalten dort diskret Informationen, Beratung und Vermittlung von medizinischer Hilfe. In akuten Fällen wählen Sie den Notruf 1 1 0 oder wenden sich umgehend an eine beliebige Polizeidienststelle.
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