Präsidialbereich (ots) – Auf verschiedenen Plattformen wurde erneut dazu aufgerufen, sich öffentlich zu treffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen. Mehrere Kleingruppen wurden festgestellt, die dem Aufruf gefolgt waren, dies aber nicht als Versammlungen angemeldet hatten. Insgesamt konnten so rund 1630 Personen als sogenannte “Spaziergänger” festgestellt werden.
Desweiteren fand am heutigen Montagabend 07.02.2022 in Bad Dürkheim eine angemeldete Versammlung von Kritikern der Corona-Maßnahmen statt. An dieser Versammlung nahmen rund 270 Menschen teil.
Dabei wurde von 7 Menschen die Identität festgestellt, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da sie sich trotz mehrfacher Aufforderung nicht an die Maskenpflicht hielten.
Bei einer dieser Identitätsfeststellungen kam es zum Widerstand, bei dem ein Polizeibeamter leicht verletzt wurde.
Bei angemeldeten Gegenversammlungen in Bad Dürkheim, Bellheim, Deidesheim, Freinsheim und Grünstadt versammelten sich insgesamt 300 Menschen (80 in Bad Dürkheim, 50 in Bellheim, 55 in Deidesheim, 35 in Freinsheim und 80 in Grünstadt). Dabei wurde in Deidesheim ein Versammlungsteilnehmer von einem Unbeteiligten beleidigt.
Ansonsten verliefen die angemeldeten Versammlungen friedlich und störungsfrei.
Die überwiegende Anzahl der Menschen hielt sich an die Regelungen der aktuellen
Corona-Bekämpfungsverordnung und hielt erforderliche Mindestabstände ein und trug
eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Menschen verteilten sich auf folgende Orte:
Annweiler: 40
Altrip: 30
Bad Bergzabern: 200
Bellheim: 160
Dannstadt-Schauernheim: 11
Edenkoben: 40
Frankenthal: 90
Freinsheim: 20
Grünstadt: 90
Hagenbach: 23
Haßloch: 150
Herxheim bei Landau: 50
Kandel: 56
Landau: 260
Ludwigshafen: 82
Maxdorf: 35
Mutterstadt: 45
Neustadt: 120
Rheinzabern: 30
Rülzheim: 15
Schifferstadt: 36
Speyer: 50
Von 30 Personen wurde die Identität festgestellt. Davon wurden gegen 26 Personen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, da diese sich trotz mehrfacher Aufforderungen nicht an die Maskenpflicht hielten. Fünf Personen wurde ein Platzverweis erteilt.
Darüber hinaus wurde gegen eine Person in Bad Bergzabern und eine Person in Neustadt jeweils ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Verdacht der Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung) eingeleitet. Dabei kam es in Neustadt bei der Identitätsfeststellung durch den kommunalen Vollzugsdienst zum Widerstand und deshalb auch zur Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeikräfte.
Im Einsatz waren über 200 Kräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik.