Kreis Bad Dürkheim: Schulbuchausleihe – Abgabe der Anträge auf Lernmittelfreiheit bis zum 15. März 2022

Bad Dürkheim – Auch in diesem Jahr können Schülerinnen und Schüler, die ab dem kommenden Schuljahr 2022 / 2023 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder die Berufsbildende Schule besuchen, wieder freiwillig an der entgeltlichen, sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen, an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

Die Anträge auf Lernmittelfreiheit wurden kürzlich über die Schulen an alle Schüler/innen verteilt. Abgabefrist ist der 15. März 2022. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch – nach vorheriger Terminabsprache – bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim abgegeben werden.

Die Sachbearbeiterinnen sind im neuen Bürogebäude an der Kreisverwaltung (Bürozugang: Prof.-Otto-Dill-Straße 4a) zu finden.

Die Anträge können auch per E-Mail, unter Verwendung des amtlichen Antragsvordrucks, an folgende E-Mailadresse geschickt werden: schulbuchausleihe@kreis-bad-duerkheim.de.

Wer keinen Antrag erhalten hat, sollte sich direkt an die Schule, die das Kind besucht, wenden. Alternativ kann der Antrag auch unter dem Link http://lmf-online.rlp.de/service/publikationen/broschueren-und-merkblaetter.html ausgedruckt werden.

Die Anmeldung zur entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt dieses Jahr im Zeitraum vom 01.06. bis 29.06.2022. Die entsprechenden Freischaltcodes werden rechtzeitig über die Schulen verteilt.


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