Neustadt an der Weinstraße – Durch die anhaltenden Einschränkungen und finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie sind viele Betriebe des Gastronomie-, Beherbergungs-, Einzelhandels-, Freizeit- und Dienstleistungsgewerbe immer noch stark eingeschränkt oder sogar in ihrer Existenz gefährdet. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße möchte mit diesen Maßnahmen die besonders betroffenen Betriebe bei der Bewältigung der Pandemie-Auswirkungen unterstützen.
Deshalb schlägt sie vor, dass sich der Tourismusbeitrag für Betriebe der Tourismusbranche für 2022 pauschal um die Hälfte von 6 auf 3 Prozent reduziert. Dadurch werden die Unternehmen um rund 150.000 Euro entlastet.
Darüber hinaus möchte die Stadt Neustadt dahingehend helfen, indem sie in den ersten 6 Monaten des Jahres 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet. Sondernutzungen werden beispielsweise fällig, wenn Geschäfte auf öffentlichen Straßen und Plätzen Tische und Stühle aufstellen oder Werbetafeln einsetzen möchten. Dies bedeutet eine Entlastung von insgesamt 45.000 Euro, die besonders den Betrieben in der Innenstadt zugutekommt.
Diesem Vorschlag hat der Hauptausschuss zugestimmt. Eine Beschlussfassung soll durch den Stadtrat am 15. Februar erfolgen.