In den vergangenen Jahren haben sich in den prosperierenden Regionen von Rheinland-Pfalz die Mietwohnungsmärkte vor allem in Mehrfamilienhäusern mit niedrigen und mittleren Miethöhen erkennbar angespannt. Dort, wo die Mieten ohnehin schon hoch sind, ist zu befürchten, dass sie weiter kräftig steigen. Die Suche ist schwieriger geworden, auch weil nicht mehr ausreichend Wohnungen mit Miet- und Belegungsbindungen zur Verfügung stehen.
Um die Bereitstellung entsprechender Mietwohnungen zu forcieren, bietet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) seit 1. Juli 2013 die mit dem rheinland-pfälzischen Finanzministerium neu entwickelten ISB-Darlehen Mietwohnungen an. Je nachdem, ob es sich um Wohnungen für Haushalte über der Einkommensgrenze oder Haushalte mit niedrigen Einkommen handelt, liegt der Grundbetrag des Darlehens in Städten mit der Mietenstufe 3 – wie Neustadt an der Weinstraße – bei 830 Euro bzw. 1.050 Euro. Die Anfangsmieten betragen 5,40 Euro bzw. 5,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Langfristige Planungssicherheit bieten die Zinsen in Höhe von anfänglich 0,0 bis 1,0 Prozent während der Bindungsdauer von maximal 20 Jahren. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Investor, die Wohnungen nur an Haushalte zu vermieten, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und nicht mehr als die vereinbarte Miete zu nehmen.
Wohnen ohne Barrieren
Bis zum Jahr 2030 wird in fast jedem zweiten Haushalt in Rheinland-Pfalz ein Haushaltsmitglied im Alter von über 60 Jahren leben. Neue Wohnformen gewinnen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels immer mehr an Bedeutung. Mit dem ISB-Darlehen Wohngruppen ermöglichen Land und ISB die Finanzierung von Objekten des gemeinschaftlichen und generationenübergreifenden Wohnens in ambulant betreuten Wohngruppen und Wohngemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf, volljährige Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige volljährige Menschen mit Unterstützungsbedarf. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben Wahlfreiheit bei der Inanspruchnahme der Pflege-, Teilhabe- und Unterstützungsleistungen. Neben den Grunddarlehen in Höhe von 830 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche können Investoren Zusatzdarlehen beispielsweise für den Einbau eines Aufzuges beantragen. Werden in bestehenden Gebäuden Wohnräume durch Ausbau, Umbau, Umwandlung oder Erweiterung geschaffen, können zwischen 50 und 90 Prozent des Grunddarlehens plus der Zusatzdarlehen beantragt werden. Die Zinsen betragen in den ersten fünf Jahren 0,0 Prozent, in den darauffolgenden fünf Jahren 0,5 Prozent und ab dem elften Jahr 1,0 Prozent. Vor Anmeldung der Maßnahme ist ein Beratungsgespräch mit der ISB sowie der zuständigen Beratungs- und Prüfbehörde zu führen.
Verbesserte Wohnsituationen durch Modernisierung
Neben der Förderung der Neuschaffung von Wohnraum können mit den ebenfalls zum 1. Juli 2013 eingeführten ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen die Sanierung von Bestandsobjekten – insbesondere Maßnahmen zur Energieeinsparung und solche, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen – nachrangig finanziert werden. Die Höhe des ISB-Darlehens beträgt 550 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche und ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen sind. Die anfängliche Miete beträgt für die modernisierte Wohnung 5,40 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei Neuvermietung der geförderten Wohnung müssen die Mieter bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die Zinsen für das Modernisierungsdarlehen in Höhe von 1,5 Prozent sind über 15 Jahre festgeschrieben.
Alle ISB-Darlehen werden direkt bei der ISB beantragt. Details und Antragsformulare finden Interessenten unter www.isb.rlp.de. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung für geplante Objekte in Neustadt können sich Investoren auch direkt an die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße wenden, Telefon 06321/855-313.