Der Haushaltsplanentwurf 2014 für den Landkreis Germersheim weist ein Defizit von rund 2 Mio. Euro auf. „Zu viele Kosten bleiben ungedeckt, obwohl das Land das Landesfinanzausgleichsgesetz reformiert und angekündigt hat, den Kommunen in den nächsten drei Jahren mit 490 Mio. Euro unter die Arme zu greifen“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er fordert das Land eindringlich dazu auf, die Kreise und Kommunen ihren Aufgaben entsprechend mit Finanzmitteln auszustatten.
Wesentliche Ursache für das Haushaltsdefizit ist der Anstieg der Aufwendungen für die soziale Sicherung. Hier stehen den rein fachlichen Aufwendungen von 102 Mio. Euro nur Erträge von 58,7 Mio. Euro gegenüber, so dass sich der ungedeckte Zuschussbedarf auf über 43 Mio. EUR beläuft. Gegenüber dem Vorjahr beträgt die Steigerung 2,1 Mio. Euro (5,3 %) und gegenüber 2012 sogar über 4,5 Mio. Euro (12 %). Allein zur Finanzierung dieses dynamischen Kostenaufwuchses müsste die Kreisumlage mit derzeit 45 % um 4 Prozentpunkte angehoben werden.
Ohne die dauerhafte Entlastung seitens des Bundes bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Höhe von 2,5 Mio. Euro ab 2014 wäre das Defizit noch erheblich höher ausgefallen. Weiter ungebrochen entwickeln sich die Kosten für Kinder-Tageseinrichtungen und die Förderleistungen von Kindern in Tageseinrichtung und Tagespflege. Hier steigen die nicht gedeckten Aufwendungen um über 700.000 Euro auf 14,7 Mio. Euro an (5 %). Von 2008 bis 2014 ist ein jährlicher Kostenzuwachs von rd. 800.000 Euro zu verzeichnen.
„Diese Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass jede noch so positive Steuer- und Einnahmeentwicklung nicht ausreicht, um den dynamischen Aufwuchs der Sozialausgaben zu finanzieren“, so Brechtel, „Die strukturelle Unterfinanzierung belastet die Kreise bereits seit Mitte der 90er Jahre, ohne dass hierfür eine spürbare nachhaltige Entlastung erfolgte.“
Dabei erklärte der VGH Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 14.02.2012 den Kommunalen Finanzausgleich für verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichts berücksichtigen die Schlüsselzuweisungen des Landes die erheblichen kommunalen Belastungen aus den deutlich angestiegenen Sozial- und Jugendhilfeausgaben nicht in ausreichendem Maße. Im Rahmen der Neuregelung habe das Land einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise zu leisten.
Nach dem reformierten Landesfinanzausgleichgesetz erhält der Landkreis Germersheim zur teilweisen Abdeckung seiner Sozialhilfebelastungen neuerdings sog. Schlüsselzuweisungen C in Höhe von 2,6 Mio. Euro. Diesen Einnahmen stehen jedoch Minderausgaben durch den Wegfall von bisherigen Landeserstattungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro gegenüber, so dass die Nettoentlastung nur noch 1,4 Mio. Euro beträgt. Darüber hinaus fährt das Land seine Kostenbeteiligung in verschiedenen Bereichen, z. B. bei den Jugendhilfeleistungen oder bei der Schulbuchausleihe, weiter zurück, so dass letztendlich noch rd. 960.000 Euro an echten Haushaltsverbesserungen verbleiben.
„Angesichts eines Zuschussbedarfs bei den sozialen Leistungen von über 43 Mio. Euro ist das nicht mehr als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Richard Fuchs, Kämmerer des Kreises Germersheim und ergänzt: „Auch bei der vom Land beabsichtigten Umsetzung der schulischen Inklusion sollen die Schulträger hinsichtlich der baulichen und personellen Kosten größtenteils alleine gelassen werden. Bisher streitet das Land eine konnexitätsrelevante Kostenerstattung ab. Hier übernimmt der Landkreis bereits heute ungedeckte Kosten für Integrationshelfer von 800.000 Euro jährlich.“
Der Doppelhaushalt 2014/2015 des Landes sieht lediglich eine Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleichs um 50 Mio. Euro vor, die aber zu einem Großteil durch andere Mittelkürzungen und Inanspruchnahme des Kommunalen Finanzausgleich zur Finanzierung von Landesaufgaben wieder aufgezehrt werden. Darüber hinaus entsprechen die zusätzlichen Landesmittel nur gut 2 % der ungedeckten Soziallasten, die mittlerweile bei den kreisfreien Städten und Landkreisen rund 2 Mrd. Euro betragen.
„Ich fordere das Land hiermit auf, seine unmittelbare Beteiligung an den Soziallasten deutlich aufzustocken, anstatt weiter zurückzufahren – und zwar außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs aus originären Landesmittel. Ferner erwarte ich eine deutlich höhere Beteiligung des Landes an den ungedeckten Lasten im Bereich der Kindertagesstätten sowohl bei den Investitions- als auch den laufenden Betriebskosten über die bisherige Beteiligung von gerade mal 10 Prozent“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Die aktuelle Konsolidierung des Landeshaushalts zulasten der Kommunen ist inakzeptabel und verfestigt die seit Jahren mit der Verfassung unvereinbare kommunale Finanzausstattung.“