Unfall aufgrund Sekundenschlaf
Böhl-Iggelheim – Am 16.02.2022, gegen 01:45 Uhr, fuhr ein 26-jähriger PKW-Fahrer die L454 von Schifferstadt in Richtung Böhl-Iggelheim. Vermutlich aufgrund eines Sekundenschlafs überfuhr der Fahrer an der Einmündung zur L532 eine Verkehrsinsel und stieß daraufhin gegen eine Leitplanke. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,9 Promille. Dem unverletzten Fahrer wurde auf der Dienststelle durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und der Führerschein sichergestellt. Der nicht mehr fahrbereite PKW wurde abgeschleppt. Insgesamt entstand Sachschaden von etwa 9.000 Euro. Neben der Polizei waren auch die Freiwillige Feuerwehr und der Rettungsdienst im Einsatz.
Unfall mit 40.000 Euro Sachschaden
Schifferstadt – Am 15.02.2022, gegen 12:30 Uhr, fuhr ein 27-jähriger PKW-Fahrer die Speyerer Straße aus Richtung Gewerbegebiet kommend in Richtung Ortsmitte. Nach den Angaben des Fahrers habe der Fahrassistent aufgrund eines erkannten Hindernisses eingegriffen. Der 27-Jährige wollte Gegenlenken und kollidierte mit einem am Fahrbahnrand liegenden Begrenzungsstein, sodass sich der PKW überschlug. Der Fahrer blieb unverletzt, an dem nicht mehr fahrbereiten PKW entstand Sachschaden von etwa 40.000 Euro.
Verkehrskontrollen durch die Polizei
Schifferstadt/Mutterstadt – Am gestrigen Vormittag haben Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt in der Speyerer Straße in Schifferstadt und in der Ludwigshafener Straße in Mutterstadt Kontrollstellen eingerichtet. Hierbei wurden Verstöße wegen nicht mitgeführten Führerschein, fehlender Warnweste, Mängel an der Fahrzeugbeleuchtung, sowie nicht angelegtem Sicherheitsgurt festgestellt und geahndet.
Unfall mit verletzter Radfahrerin
Schifferstadt – Am 15.02.2022, gegen 07:40 Uhr, befuhr eine 61-jährige PKW-Fahrerin die Salierstraße in Richtung Speyerer Straße und beabsichtigte an der Einmündung nach rechts abzubiegen. Hierbei stieß die 61-Jährige mit einer auf dem Radweg von rechts querenden 17-jährigen Radfahrerin zusammen. Die Radfahrerin verletzte sich leicht, eine medizinische Behandlung war vor Ort jedoch nicht notwendig. An dem PKW entstand geringer Sachschaden. Gegen die PKW-Fahrerin wird wegen Fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Da die Radfahrerin den Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung befuhr, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.