Mainz – Nach den Beschlüssen der gestrigen Bund-Länder-Konferenz vom 16.02.2022 passt Rheinland-Pfalz die Dreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung an.
„Mit der ersten Änderungsverordnung setzen wir die Beschlüsse der Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit dem Bundeskanzler konsequent im Land um. Der erste Lockerungsschritt gilt in Rheinland-Pfalz ab morgen, Freitag, den 18. Februar: die Kontaktbeschränkungen für geimpfte, genesene und diesen gleichgestellten Personen werden aufgehoben. Zusätzlich wird die 2G-Regelung im Einzelhandel entfallen und die zulässige Zahl an Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei Veranstaltungen erhöht. Es ist uns möglich, diesen Schritt zu gehen, da wir den Peak der Omikron-Welle erreicht haben und die Infektionszahlen im Land allmählich sinken“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung sind ab dem 18. Februar Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit maximal 2.000 Personen ohne Beachtung der Platzkapazitäten zulässig. Wird die Personenzahl von 2.000 in geschlossenen Räumen überschritten, darf maximal 30 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten genutzt werden, wobei die maximale Personenzahl bei 4.000 liegt. Auch Veranstaltungen im Freien sind mit 2.000 Personen ungeachtet der Platzkapazitäten möglich. Wird die Personenzahl von 2.000 im Freien überschritten, darf höchstens 50 Prozent der vorhandenen Platzkapazitäten bzw. der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl genutzt werden, wobei die maximale Zahl an Personen 10.000 beträgt. Alle Veranstaltungen sind weiterhin nur für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellten Personen zugänglich. Es gilt die Masken- und Testpflicht.
Auch kommt es zu Anpassungen bei der Ausweisung der Inzidenzen durch das Landesuntersuchungsamt. Aufgrund der sinkenden Infektionsfälle bleibt der Impfstatus bei der zukünftigen Ausweisung unbeachtet. Hier hat sich aus Sicht der Landesregierung die Ausweisung der Impfeffektivität anhand hospitalisierter Fälle als effektives Kommunikationsinstrument erwiesen.
Die Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern hatten sich am vergangenen Mittwoch auf einen Drei-Stufen-Plan zur Lockerung der Corona-Regelungen geeinigt. Neben ersten Lockerungen ab dem 18. Februar sieht der Plan die Aufhebung der 2Gplus-Regel in der Gastronomie und Hotellerie ab dem 4. März sowie die Öffnung von Clubs und Diskotheken unter 2Gplus vor. Im dritten Schritt sollen ab dem 20. März alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.