Randalierer leisten Widerstand
Landau (ots) – Samstagabend 26.02.2022 gegen 22.15 Uhr randalierten mehrere Personen in der Ostbahnstraße und am Ostringcenter. Als sie von zwei Zeugen darauf angesprochen wurden, zogen zwei Randalierer jeweils ein Messer und bedrohten die Zeugen. Durch die Polizei konnten die beiden Randalierer kurze Zeit später kontrolliert werden.
Weil sich einer der beiden weigerte seine Hände aus den Taschen zu nehmen, wurde er fixiert, damit er sein Messer nicht ziehen konnte. Da sich sein Mitstreiter handgreiflich einmischen wollte, wurde auch dieser von der Polizei zu Boden gebracht und fixiert. Ein Strafverfahren u.a. wegen tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte wurde eingeleitet.
Zwei Einbrüche in Wohnungen
Landau (ots) – Unbekannte Täter hebelten eine Wohnungstür eines Zwei-Familienhauses in der Woogstraße in Landau auf und entwendeten Schmuck und einen Reisepass. Der Tatzeitraum erstreckt sich hier von Donnerstag bis Samstag. In der Straße “Am Heidenweg” in Landau versuchten die Täter zunächst einen Terassentür aufzuhebeln, was misslang. Anschließend warfen sie einen Stein durch die dreifach verglaste Tür und drangen so in das Haus ein.
Auch hier wurde hauptsächlich Schmuck entwendet. Die Tatzeit erstreckt sich hier auf Samstag Abend zwischen 18:50 Uhr und 21:50 Uhr. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Landau unter 06341 2870 oder pilandau@polizei.rlp.de an.
Mit 3,5 Promille durch die Stadt
Landau (ots) – Ein aufmerksamer Autofahrer meldete Sonntagabend 27.02.2022 gegen 23.00 Uhr einen stark schlangenlinienfahrenden Opel in der Rheinstraße in Landau und verständigte die Polizei. Aufgrund dieser Hinweise konnte der Opel-Fahrer im Horstring einer Verkehrskontrolle unterzogen werden.
Ganze 3,5 Promille zeigte das Atemalkoholmessgerät bei dem 39-jährigen Mann in der Kontrolle an. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Zudem muss sich der Halter des Opels wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.