Bad Kreuznach: Verkehrsunfall Mannheimerstr. durch Beifahrerin verursacht

BAD KREUZNACH – Ein PKW prallte frontal gegen einen am rechten Fahrbahnrand stehenden Baum. Das Fahrzeug stand mit dem Heck an der gegenüberliegenden Mauer eines Anwesens.

Die beiden Insassen hatten das Fahrzeug bereits verlassen und wurden vom Rettungsdienst versorgt. Die Polizei sicherte die Unfallstelle mit zwei Streifenwagen ab.

Der angerückte Löschbezirk Süd klemmte an dem Unfallfahrzeug die Batterie ab und trug Ölbindemittel auf ausgetretenes Motoröl auf. Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden und musste abgeschleppt werden. Nachdem die beiden Patienten in den Rettungswagen behandelt wurden, konnte die Einsatzstelle nach etwa 20 Minuten der Polizei übergeben werden, die sich um die Aufklärung des Unfallhergangs kümmerte.

Alkoholisierte Beifahrerin verursacht Verkehrsunfall

Polizeibericht

Bad Kreuznach, Mannheimer Straße (ots)

Am 27.02.2022 gegen 03:50 Uhr kam zu einem Verkehrsunfall der besonderen Art. Hierbei wurden der 20-jährige Fahrer aus Windesheim, die 23-jährige Beifahrerin aus Bad Kreuznach und die 19-jährige, aus Mandel stammende, Mitfahrerin im Fond leicht bis schwer verletzt. Hierfür befuhren sie die Mannheimer Straße von der Ringstraße kommend in Richtung Alzeyer Straße. Kurz nach der Einmündung zur Raabestraße griff die alkoholisierte Beifahrerin ins Lenkrad, wodurch der Fahrer die Kontrolle über den PKW verlor und fast ungebremst in einen Baum im Seitenstreifen einschlug. Durch den Aufprall wurde die nicht angeschnallte Beifahrerin gegen das Armaturenbrett geschleudert. Sie wurde schwer verletzt (Verletzungen am Bein, Hüfte und Rücken, genaueres derzeit unbekannt). Die ebenfalls nicht angeschnallte Frau auf dem Rücksitz wurde gegen den Beifahrersitz geschleudert, erlitt aber vermutlich nur leichte Verletzungen im Schulter- und Gesichtsbereich. Der Fahrer wurde lediglich leicht an der rechten Hand verletzt. An dem Mazda 2 entstand ein massiver Frontalschaden (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Fahrer beatmete das Atemalkoholgerät mit 0,6 Promille, während die sichtlich alkoholisierte Beifahrerin verletzungsbedingt nicht mehr in der Lage war einen Atemalkoholtest abzugeben. Gegen die Beifahrerin wird nun ein Strafverfahren eingeleitet und es wurden Blutproben beim Fahrer und der Beifahrerin entnommen