Alleinunfall: Fahranfänger landet im Graben – Siehe Eingangsfoto
Gemarkung Kirn
Am Dienstag, dem 01.03.2022 kam es gegen 07:45 Uhr auf der Krebsweilerer Straße (L182) zu einem Alleinunfall.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand war ein 21-jähriger Fahranfänger aus Heimweiler mit seinem PKW auf der L182 in Richtung Kirn unterwegs.
In Höhe des Campingplatzes verlor der junge Fahrer auf nasser Fahrbahn, vermutlich aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Hiernach stieß der 21-Jährige mit einem Verkehrsschild und einem betonierten Wasserauslauf zusammen.
Bei dem Aufprall wurde der Fahranfänger leicht verletzt und von einer Rettungswagenbesatzung zur weiteren Untersuchung in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Der entstandene Sachschaden dürfte ca. 2500 EUR betragen.
Den Unfallverursacher erwartet ein empfindliches Bußgeld sowie ein sogenanntes Aufbauseminar.
Erfolgreiche Vermisstensuche
Kirn
Am heutigen Dienstag wurde hiesiger Dienststelle gegen kurz vor 13 Uhr ein 10-jähriger Junge aus Kirn als vermisst gemeldet. Aufgrund der dünnen Bekleidung in Verbindung mit den niedrigen Temperaturen wurden nach einer ersten erfolglosen Suche durch mehrere Streifen Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Rettungshundestaffel hinzugezogen. Erfreulicherweise konnte der Junge im weiteren Verlauf gegen 17:20 Uhr durch die Feuerwehr im Bereich Idar-Oberstein wohlbehalten aufgegriffen werden.
Gegenstand auf fahrenden PKW geworfen – Zeugen gesucht
Kirchheimbolanden
Ein 70-jähriger Mann befuhr mit seinem PKW am Montag, den 28.02.2022, gegen 12:15 Uhr, die Bahnhofstraße in Kirchheimbolanden, als ihm eine bislang unbekannte Person einen ca. 5-6 cm großen Gegenstand auf die Windschutzscheibe warf. An der Scheibe sowie dem Fahrzeug selbst entstand ein Schaden von etwa 1.000EUR, der Fahrzeugführer blieb unverletzt und kam mit dem Schrecken davon.
Mögliche Zeugen, die Angaben zu einer verdächtigen Person oder zum Sachverhalt machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Kirchheimbolanden zu melden.
Das Bewerfen von Fahrzeugen ist kein Kavaliersdelikt und kann zu erheblichen Sachschäden oder schwerwiegenden Verletzungen führen. Den Täter erwarten wegen „Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr“, wie die Straftat korrekt bezeichnet wird, eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren. Opfer und Zeugen solcher Attacken werden gebeten, umgehend den Polizeinotruf 110 zu verständigen, um zeitnah Fahndungsmaßnahmen einleiten zu können.