Gau-Odernheim: Alkoholisiert am Lenkrad
Am Dienstag, 02. März 2022, gegen 12:30 Uhr wurde durch Beamte der Polizeiinspektion Alzey in Gau-Odernheim ein Fahrzeug einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle stellten sie bei dem 64-jähringen PKW-Fahrer u.a. zittrige Hände, gerötete Augen und auffallend langsame Bewegungen fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,39 Promille. Im Anschluss der Kontrolle wurde dem 64-Järhigen eine Blutprobe entnommen. Es wird ein Strafverfahren gegen ihn wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, der Führerschein wurde sichergestellt.
Nicht an das neue Versicherungskennzeichen gedacht
Worms (ots)
Beamten der Wormser Fahrradstreife fiel am gestrigen Mittwoch, gegen 15:00 Uhr, ein Elektroroller auf, welcher die Friesenstraße befuhr. Der versicherungspflichtige Roller trug ein Kennzeichen aus dem Jahr 2021, welches Ende Februar seine Gültigkeit verloren hatte. Fahrer und Fahrzeug wurden daher eine Kontrolle unterzogen. Wie der spätere Beschuldigte angab, war im nicht bewusst, dass er zum 01.03.2022 ein neues Kennzeichen benötigt hätte. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem 21 Jahre alten, in Worms wohnhaften Mann, untersagt. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass die blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2021 am 28.02.2021 ihre Gültigkeit verloren haben. Seit dem 01.03.2022 benötigen sie ein neues Versicherungskennzeichen für das Jahr 2022, in der Farbe grün. Verstöße gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Nicht an das neue Versicherungskennzeichen gedacht
Worms (ots) – Beamten der Wormser Fahrradstreife fiel am gestrigen Mittwoch,
gegen 15:00 Uhr, ein Elektroroller auf, welcher die Friesenstraße befuhr. Der
versicherungspflichtige Roller trug ein Kennzeichen aus dem Jahr 2021, welches
Ende Februar seine Gültigkeit verloren hatte. Fahrer und Fahrzeug wurden daher
eine Kontrolle unterzogen. Wie der spätere Beschuldigte angab, war im nicht
bewusst, dass er zum 01.03.2022 ein neues Kennzeichen benötigt hätte. Gegen ihn
wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde dem 21 Jahre
alten, in Worms wohnhaften Mann, untersagt. In diesem Zusammenhang weist die
Polizei darauf hin, dass die blauen Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2021
am 28.02.2021 ihre Gültigkeit verloren haben. Seit dem 01.03.2022 benötigen sie
ein neues Versicherungskennzeichen für das Jahr 2022, in der Farbe grün.
Verstöße gegen § 6 Pflichtversicherungsgesetz werden mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.