Mainz – „Ein Anfang ist gemacht“. Mit diesen Worten kommentierte Bürgermeister und Finanzdezernent Günter Beck heute Pressemeldungen, nach denen sich die Bundesregierung und die Spitzen der die Bundesregierung tragenden Bundestagsfraktionen gestern auf Eckpunkte einer Investitionsinitiative des Bundes verständigt haben.
Gute Nachricht erreichte die Landeshauptstadt am selben Tag aus Trier: Die Aufsichtsbehörde signalisierte die Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 inklusive des Stellenplanes, wie Beck im Rahmen eines Pressegespräches mitteilte:
„Die schnelle Entscheidung freut uns, zumal sie mit nur geringfügigen Auflagen verbunden ist“.
Ende Februar hatte Beck gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Städte des parteiübergreifenden Aktionsbündnisses "Für die Würde unserer Städte" Gespräche mit allen Fraktionen des Deutschen Bundestages geführt. Dabei hatten prominente Bundespolitiker mehr Bundeshilfe zur kommunalen Selbsthilfe in Aussicht gestellt. Eine Neuordnung der Soziallastenfinanzierung, eine Strategie zur Stärkung der kommunalen Investitionsfähigkeit und ein Sondertilgungsprogramm zum Abbau von Altschulden – diese zentralen Forderungen hatten die Kommunalpolitiker – die rund acht Millionen Bürgerinnen und Bürger vertreten – in Berlin vorgetragen und dargestellt, dass nur so Haushaltsausgleich und Schuldenabbau in ihren Städten zu realisieren sind.
Vizekanzler Sigmar Gabriel kündigte konkret gestern an, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und er sich am vergangenen Wochenende auf ein umfassenderes Investitionspaket verständigt haben. Am Montag sagten auch die Fraktionsspitzen dazu Ja: Schon im Jahr 2017 sollen die Kommunen im Rahmen des Teilhabegesetzes um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Bislang waren dafür eine Milliarde Euro vorgesehen. Die zweite Stufe kommt dann 2018 mit den vollen fünf Milliarden Euro. Finanzdezernent Beck sieht die aktuelle Entscheidung als sehr guten ersten Schritt an:
„Die Aufstockung der Eingliederungshilfe bedeutet für Mainz ab 2017 eine Haushaltsentlastung von rund 6,25 Mio. Euro, ab 2018 dann rund 12,5 Mio. Euro. Wir sind aber weiterhin der Auffassung, dass, wie im Koalitionsvertrag verankert – die komplette Entlastungssumme von 5 Mrd. Euro ab 2017 fließen sollte“.
Von 2015 bis 2018 legt der Bund laut den Informationen aus Berlin auch noch ein kommunales Investitionsprogramm für finanzschwache Kommunen mit 3,5 Milliarden Euro auf. Der Eigenanteil der Kommunen muss dabei nur zehn Prozent betragen. „Auch dies ist ein wichtiger Schritt“, so Günter Beck.
„Wir erhalten hierdurch mehr Handlungsspielraum in unserem Investitionshaushalt. Abzuwarten bleibt, nach welchen Kriterien die Mittel verteilt werden und wofür sie verwendet werden können. Ich erhoffe mir, dass das Programm ähnlich unkompliziert umgesetzt werden kann wie das Konjunkturprogramm II, dass uns in 2012 bereits ein großes Stück weiter geholfen hat.“
Drittens stockt Berlin die Verkehrs- und Breitbandinvestitionen nochmals um 4,35 Milliarden Euro auf. Dazu kommen noch die Erlöse aus der Frequenzversteigerung, so dass sie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der Investitionen mehr als verdoppelt. Außerdem fließen 1,2 Milliarden Euro in Investitionen für die Energieeffizienz und weitere Mittel in verschiedene Maßnahmen für Kitas oder den Städtebau.
„Nun werden wir aufmerksam beobachten, ob diese angekündigten ersten Schritte auch tatsächlich vollzogen werden“,
kündigte Günter Beck an. „Eines wird immerhin deutlich: der Schulterschluss der Kommunen in Berlin hat den Druck auf die Bundespolitik erhöht. Daran werden wir anknüpfen, wenn es um die dringend notwendige Kostenübernahme der vom Bund veranlassten Sozialausgaben geht“.