KAISERSLAUTERN – Das Landgericht entschied als Beschwerdeinstanz auf Antrag der Verteidigung. Es sah keine Fluchtgefahr und damit keinen Haftgrund mehr.
Hierfür spielte unter anderem eine Rolle, dass der Haftbefehl nach einer von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Ende Februar beantragten Änderung aufgrund neuer Ermittlungsergebnisse nur noch wegen gewerbsmäßiger Jagdwilderei und versuchter Strafvereitelung bestand.
Die Ermittlungen dauern an.