Löscharm-Verankerung bricht – 2 Männer schwer verletzt
Mainz (ots) – Am 21.03.22 gegen 20:45 Uhr ereignete sich bei Rheinkilometer 497,000 Ortslage Mainz/Winterhafen ein Schiffsbetriebsunfall mit 2 schwer verletzen Besatzungsmitgliedern. Ein mit Zement beladenes Gütermotorschiff (GMS) musste aufgrund des fallenden Wasserstandes für die weitere Fahrt seine Ladung und somit seinen Tiefgang reduzieren. Hierzu sollte die Ladung von einem vor Ort befindlichen Tankmotorschiff (TMS) aufgenommen werden.
Unter zur Hilfenahme eines Löscharmes des TMS wurde mit der Leichterung begonnen. Während des Löschvorgangs brach aus bisher ungeklärter Ursache die Verankerung des Löscharms am Schiffsdeck heraus. Der Schiffsführer wurde im Hüftbereich eingeklemmt, der Bootsmann fiel in den Laderaum. Mit dem Autokran des TMS konnte der Steuermann die aus der Verankerung gebrochene Löscheinrichtung anheben und der eingeklemmte Schiffsführer ärztlich erst versorgt werden.
Beide Besatzungsmitglieder erlitten erhebliche Verletzungen und wurden zur weiteren medizinischen Versorgung in Krankhäuser verbracht. Lebensgefahr besteht nicht. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an.
Quelle: Polizeipräsidium Einsatz, Logistik und Technik
3-jähriges Kind stirbt bei Verkehrsunfall
Mainz (ots) – Um 12:26 Uhr kam es in der Parcusstraße in Mainz zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen dem 63-jährigen Fahrer eines PKW Mercedes GLE und einem 3-jährigen Mädchen mit einem Laufrad. Beide Personen befanden sich nach derzeitigem Ermittlungsstand in der Parcusstraße aus Richtung Aliceplatz “bergab” in Fahrtrichtung Rhein.
Der aus Mainz stammende PKW-Fahrer befuhr dazu den rechten Fahrstreifen der Parcusstraße, das Mädchen befand sich in gleicher Richtung auf der ampelgeregelten Fußgängerfurt zur Überquerung der Bahnhofstraße. Beim Rechtsabbiegen des PKW-Fahrer in die Bahnhofstraße in Richtung Münsterplatz, kommt es zum Unfall.
Das aus Wiesbaden stammende Mädchen erleidet dabei schwerste Verletzungen und verstirbt kurze Zeit später an der Unfallstelle. Das Kind wurde durch seine Mutter begleitet. Diese war zum Unfallzeitpunkt in unmittelbarer Nähe zu ihrem Kind.
Rettungskräfte, Polizei und Feuerwehr werden sofort alarmiert und gehen in den Einsatz. Die Unfallstelle wird sofort für den Individualverkehr und ÖPNV gesperrt und Sichtschutzwände aufgebaut. Angehörige des Kindes und der beteiligte PKW-Fahrer werden durch Notfallseelsorger betreut.
Die Staatsanwaltschaft Mainz ordnet die Sicherstellung des PKW und des Laufrades an und bestellt einen Sachverständigen zur Feststellung der Unfallursache. Die Polizei Mainz setzt zur Dokumentation der Unfallstelle eine Drohne ein.
Die Sperrung der Unfallstelle zur Unfallaufnahme dauerte bis 15:30 Uhr und führte zu erheblichen Behinderungen in den umliegenden Straßen. Im Einsatz befanden sich 25 Einsatzkräfte der Polizei.
Das DRK entsendete zwei RTW und ein Notarzteinsatzfahrzeug, die Johanniter einen RTW sowie die Uniklinik Mainz das speziell ausgestattete Kindernotarzt-Einsatzfahrzeug. Darüber hinaus waren zahlreiche Einsatzkräfte der Feuerwehr, mehrere Notfallseelsorger und Verkehrsmeister der MVG im Einsatz.
Die Ermittlungen zur Unfallursache werden durch die Polizeiinspektion Mainz 1 in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz geführt.
Zechbetrug durch Jugendliche
Mainz-Altstadt (ots) – Nachdem eine Gruppe Mädchen am gestrigen Abend in einer Gaststätte in der Mainzer Altstadt gespeist hatte, ergriff die Gruppe schlagartig die Flucht und versuchte, den Gastwirt um den ausstehenden Rechnungsbetrag von 30,50 EUR zu prellen.
Der Gastwirt nahm die Verfolgung auf, konnte zwei der Mädchen festhalten und verständigte die Polizei. Anschließend auf der Dienststelle wurden beide Mädchen durchsucht und die jeweiligen Eltern verständigt. Bei einer der beiden 13-Jährigen wurde ein Küchenmesser aufgefunden. Die andere hatte ein Apple iPhone 6 bei sich, was laut ihrer Mutter definitiv nicht ihr gehörte. Beide Mädchen sind in der Vergangenheit bereits erheblich polizeilich in Erscheinung getreten.
Balkonbrand in der Baentschstraße
Mainz-Neustadt (ots) – 21.03.2022, 10:17 Uhr – Zum Schutz vor Tauben deckte ein 68-jähriger Mainzer seinen Gasgrill mit einer Plane ab. Dabei sei er laut eigenen Angaben wohl aus Versehen an den Temperaturregler des Grills gekommen und die Plane fing kurz darauf Feuer.
Es gelang ihm, die Flammen einigermaßen unter Kontrolle zu halten, bis die Feuerwehr vor Ort eintraf und den Brand endgültig löschte.
Das Gebäude wurde im Bereich des Balkons beschädigt.
Hass und Hetze im Netz – 14 Durchsuchungen in Rheinland-Pfalz
(ots) – In einer bundesweit abgestimmten und vom BKA koordinierten Aktion gehen die Ermittlungsbehörden in Deutschland heute gegen strafbare Inhalte im Internet, insbesondere gegen Verfasser von gezielt gegen Politikerinnen und Politiker gerichteten Hasspostings vor.
Ausgangspunkt des Aktionstages sind Ermittlungen zu Äußerungen auf Social-Media-Plattformen im Zusammenhang mit der Bundestagswahl im vergangenen Jahr. Dabei wurden über 600 Äußerungen analysiert und auf strafbare Inhalte überprüft.
Seit heute Morgen führen Polizeibehörden in 13 Bundesländern Ermittlungsmaßnahmen bei über 100 Beschuldigten durch. In Rheinland-Pfalz werden die Maßnahmen vom Landeskriminalamt unter der Federführung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT_rlp), koordiniert. Sie richten sich gegen 14 Beschuldigte aus den Landkreisen Mayen-Koblenz, Ahrweiler, Mainz-Bingen, Rhein-Pfalz-Kreis und den Städten Worms, Mainz, Landau in der Pfalz, Trier und Kaiserslautern durchsucht. Bei den Durchsuchungen wurde Beweismaterial, namentlich 8 Laptops, 7 Mobiltelefone und zahlreiche Datenträger, bei einem Beschuldigten zusätzlich Waffen, Munition und andere nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände sichergestellt. Die Beweismittel müssen nunmehr ausgewertet werden.
Ausgangspunkt der Ermittlungen ist der im Frühjahr 2021 neu gefasste § 188 Strafgesetzbuch (StGB), der die Beleidigung, die üble Nachrede und die Verleumdung von Personen des politischen Lebens besonders streng unter Strafe stellt. Dabei ist es unerheblich, ob Geschädigte auf Bundes-, Landes- oder Kommunalebene tätig sind: Amts- und Mandatsträger werden von § 188 StGB ungeachtet der politischen Ebene gegen Hasspostings strafrechtlich besonders geschützt. Die Gesetzesnovelle sieht darüber hinaus in § 194 StGB vor, dass die Staatsanwaltschaften in besonders gravierenden Fällen öffentlicher Tatbegehung nicht auf Strafanträge der Betroffenen warten müssen, sondern wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung von Amts wegen einschreiten können.
Ergänzend wird auf die Pressemitteilung des Bundeskriminalamtes zum Aktionstag Hasspostings verwiesen: https://www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2022/Presse2022/220322_PM_Hasspostings.html
Hintergrund:
- Das Ministerium der Justiz hat mit Rundschreiben vom 20.10.2017 die Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus Rheinland-Pfalz bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegründet. Sie ist als Landeszentralstelle originär zuständig für die Bearbeitung der Verfahren, die von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nach § 142a Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) an sie abgegeben werden.
Insoweit ist sie auch für die Bearbeitung von Verfahren aus dem Saarland zuständig. Sie ist ferner sachlich zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung, besonderer Schwierigkeit oder besonderem Umfang aus den Bereichen des Terrorismus und Extremismus und kann Verfahren, die diese Kriterien erfüllen, jederzeit übernehmen. Seit dem 01.10.2021 ist die Landeszentralstelle unter den vorgenannten Voraussetzungen zudem für Verfahren der Hasskriminalität zuständig.
- § 188 StGB lautet wie folgt:
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) eine Beleidigung (§ 185 StGB) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene. (2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186 StGB) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
Mainz-Bingen
Beim Spurwechsel gerammt
A61/Bingen (ots) – Zu einem Verkehrsunfall beim Spurwechsel kam es am 21.3.2022 gegen 20 Uhr auf der A 61 in Höhe Bingen. Dort schätzte ein 35-jähriger LKW-Fahrer bei der Fahrt in Richtung Ludwigshafen den Abstand zum PKW einer 55-jährigen Frau falsch ein und streifte beim Spurwechsel mit seinem Fahrzeugheck den PKW der 55-Jährigen.
Dabei kam die Frau mit ihrem PKW ins Schleudern, prallte noch gegen die Mittelleitplanke und blieb letztendlich entgegen der Fahrtrichtung stehen. Die 55-Jährige wurde beim Unfall leicht verletzt und wurde vorsorglich zur Untersuchung in die Uniklinik Mainz verbracht.
Der Schaden an ihrem PKW dürfte mehrere tausend Euro betragen. Der LKW-Fahrer blieb unverletzt. Ein nennenswerter Sachschaden am LKW entstand nicht.
Diebstahl einer 700 kg schweren Rüttelplatte
Nierstein/Rheinallee (ots) – Im Tatzeitraum vom 18.03.22, 14:30 Uhr bis 21.03.22, 07:15 Uhr, kam es in der Rheinallee in Nierstein zum Diebstahl einer ca. 700 kg schweren Rüttelplatte im Wert von ca. 10.000 Euro.
Für Straßenbauarbeiten im Rahmen des Umbaus an der B9/B420 wurden Baumaschinen und Arbeitsgeräte auf der Baustelle über das Wochenende zurückgelassen. Am Montag, den 21.3.22 wird zu Arbeitsbeginn die Baustelle betreten und hierbei festgestellt, dass die Rüttelplatte entwendet wurde. Die Baustelle war mit Bauzaunelementen umschlossen.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Diebstahl der Rüttelplatte machen können, sich bei der Polizei in Oppenheim (Tel. 06133-933-0) zu melden.
Verkehrsunfall
Friesenheim/L 425 (ots) – Am 21.03.22, gegen 07:45 Uhr, befuhr eine Fahrerin aus Zornheim mit ihrem PKW VW Golf die L 425 aus Richtung Friesenheim kommend in Fahrtrichtung Weinolsheim. Auf gerader Strecke lag ein größerer Stein auf der Fahrbahn, den die Fahrerin erst verspätet erkannte. Sie überfuhr den Stein mit dem Unterboden ihres Fahrzeuges. Der Stein wurde nachfolgend einige Meter mitgeschleift.
Die Fahrerin fuhr anschließend in den angrenzenden Grünstreifen und kam dort in nicht mehr fahrbereitem Zustand zum Stehen. Am Unterboden entstand Sachschaden in noch unbekanntem Ausmaß. Bei dem auf der Fahrbahn befindlichen Stein handelte es sich vermutlich um ein heruntergefallenes Ladungsteil.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Fahrzeug geben können, das mit Gestein beladen war und die Ladung verlor, sich bei der Polizei in Oppenheim (Tel. 06133-933-0) zu melden.