Grundloser Attacke auf Ladengeschäft und Polizeibeamte
Speyer (ots) – Am Dienstag 05.04.2022 gegen 20:30 Uhr schlug ein 48-Jähriger ohne erkennbaren Anlass mit seinen Fäusten mehrfach und heftig gegen die Fensterscheiben eines Ladengeschäfts in der Roßmarktstraße und bedrohte dessen Inhaber verbal mit dem Tode.
Die unmittelbar hinzugerufene Polizeistreife traf den Verdächtigen vor Ort an. Dieser reagierte nicht auf Ansprache und wurde aus Eigensicherungsgründen gefesselt. Nach Feststellung des Sachverhalts zeigte sich der 48-Jährige auch gegenüber den Polizeibeamten verbal aggressiv. Er beleidigte einen Polizeibeamten auf unterstem Niveau und drohte auch dem Polizeibeamten, dass er ihn töten werde.
Gleichwohl willigte der Verdächtige in die Durchführung eines Atemalkoholtests ein, der bei ihm einen Wert von 1,6 Promille ergab. Er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Zur Gewährleistung eines gefahrlosen Transportes durchsuchten die Beamten den Verdächtige und fanden in seiner Bauchtasche ein Tütchen mit 0,13 Gramm Marihuana.
Die Drogen wurden sichergestellt und gegen den Verdächtigen wurden Strafverfahren wegen versuchter Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohung und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Er musste bis zu seiner Ausnüchterung in Polizeigewahrsam bleiben.
Mehrere betrügerische Anrufe, kein Schaden
Speyer (ots) – In der Zeit vom 05.04., 01:30 Uhr, 05.04.2022, 17:25 Uhr, riefen unbekannte Täter in betrügerischer Absicht zwei Personen in Speyer, eine Person im Rhein-Neckar-Kreis sowie drei Personen im Rhein-Pfalz-Kreis an. Fünf der Angerufenen sind weiblich, ein Angerufener ist männlich. Die Angerufenen sind zwischen 11 und 85 Jahren alt. In drei Fällen gaukelten die Anrufer vor, bei der Behörde Europol tätig zu sein. Bevor es hier zu Geldforderungen kam, legten die Angerufenen jeweils auf.
In den restlichen Fällen schockten die Anrufer jeweils mit einem der angeblichen Verwicklung eines nahen Angehörigen in einen schweren Unfall und einer angeblich drohenden Haft für ebendiese Person.
Im Fall der 85-jährigen Geschädigten aus dem Rhein-Neckar-Kreis gaben sich die Täter als “Staatsanwältin vom Amtsgericht Wiesloch” aus und forderten die Übergabe eines mittleren fünfstelligen Bargeldbetrages in Speyer zur Abwendung der Haft ihrer Tochter.
Die gleiche Masche benutzten die Täter gegenüber einer 84-Jährigen aus Speyer. In keinem der Fälle entstand den Angerufenen ein Schaden, da diese entweder direkt auflegten bzw. nicht oder nur zum Schein auf die Forderungen eingingen. Bei dem “Schockanruf” handelt es sich um eine Variante des so genannten Enkeltricks.
Die Betrüger rufen meist ältere und alleinlebende Personen an und geben sich als Polizeibeamte, Verwandte oder gute Bekannte aus. Sie täuschen eine äußerst dringliche Notlage vor, um die Opfer unter Druck zu setzen und sie dazu zu drängen, einen Geldbetrag zu bezahlen. Sobald das Opfer zahlen will, wird ein Bote angekündigt, der das Geld abholt. Hat der Betroffene die geforderte Summe nicht parat, wird er gebeten, unverzüglich zur Bank zu gehen und dort den Betrag abzuheben. Nicht selten ruft der Täter sogar ein Taxi, wenn das Opfer den Weg nicht mehr zu Fuß bewältigen kann.
Die Polizei rät:
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Firmen oder Behörden werden Sie am Telefon nicht bitten, Geld zu überweisen.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie einen Betrüger in der Leitung haben, fragen Sie den Anrufer nach einer Erreichbarkeit, unter der Sie zurückrufen können und rufen Sie bei der Firma oder Behörde direkt an, um herauszufinden, ob es diesen Mitarbeiter wirklich gibt.
- Geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Ihre finanziellen Verhältnisse.
- Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.
- Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.
- Denken Sie daran: Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuch abkürzen. So können die Täter Sie nicht mehr ausfindig machen. Zum Ändern eines Telefonbucheintrags wenden Sie sich an ihren Telefonanbieter.
- Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen! Geben Sie den Betrügern keine Chance und legen Sie einfach den Hörer auf! Nur so werden Sie Betrüger los.
- Wenden Sie sich auf jeden Fall an die Polizei, wenn Sie einen verdächtigen Anruf erhalten haben. Benutzen Sie dabei nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern suchen Sie die Nummer selbst heraus.
Kontrollmaßnahmen der Polizei im Stadtgebiet
Speyer (ots) – Am 05.04.2022 um 10:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte den 24-jährigen Fahrer eines PKW in der Auestraße, da dieser keinen Sicherheitsgurt angelegt hatte. Bei ihm ergaben sich Anzeichen für einen Betäubungsmittelkonsum, weswegen ihm ein freiwilliger Urintest angeboten wurde. Der Fahrer versuchte die Beamten zu täuschen und sich zu entlasten, indem er in den Becher spuckte.
Sein Versuch schlug fehl und wurde bemerkt, weswegen der 24-Jährige zwecks Entnahme einer Blutprobe zur Polizei verbracht wurde. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Um 16:05 Uhr erblickten Polizeibeamte ein Kleinkraftrad in der Wormser Straße, auf welchem ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Der jugendliche Fahrer flüchtete über den Willy-Brandt-Platz in Richtung der Augustinergasse. Er ließ sein Kleinkraftrad Piaggio Sfera 50 in der Predigergasse zurück. Hier entdeckten es die Polizeibeamten und stellten es sicher. Zwischenzeitlich kehrte der Fahrer zum Abstellort zurück, flüchtete aber bei Erblicken der Polizeibeamten und konnte nicht mehr gestellt werden.
Um 16:30 Uhr erblickten Polizeibeamte eine 29-Jährige auf ihrem E-Scooter in der Wormser Landstraße und unterzogen sie einer Kontrolle, da auf ihrem Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr angebracht war. Gegen sie wurde daher ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und ihr wurde die Weiterfahrt untersagt.
Am 06.04.2022 im Zeitraum von Mitternacht bis 1 Uhr richtete die Polizei Speyer eine Kontrollstelle in der Wormser Landstraße ein und kontrollierte hierbei 20 Fahrzeuge. Hierbei wurden drei Fahrzeuge mit Mängeln festgestellt, deren Fahrer zur Mängelbehebung unter Fristsetzung aufgefordert wurden.
Darüber hinaus kontrollierten die Beamten gegen 0:40 Uhr einen 49-jährigen PKW-Fahrer aus Speyer, aus dessen PKW deutlicher Alkoholgeruch drang. Nach mehreren Versuchen gelang die Durchführung eines Atemalkoholtests bei dem Fahrer, der einen Wert von 1,11 Promille ergab. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt.
Gegen 0:50 Uhr befuhr der 30-jährige Fahrer eines Kleinbusses die Kontrollstelle. Hierbei fielen den Beamten auffällige Anzeichen auf den Konsum von Betäubungsmitteln auf. Der 30-Jährige führte einen freiwilligen Urintest durch, welcher positiv auf Amfetamin, Opiate und Methamfetamin reagierte. Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügt, behielten die Beamten zur Sicherung des Verfahrens eine Sicherheitsleistung in Höhe von 550 Euro von ihm ein. Dies erboste den Fahrer so sehr, dass er seine Bankkarten in einen Mülleimer warf. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Fahrradfahrer bricht sich bei Verkehrsunfall die Hand
Römerberg (ots) Am Dienstag 05.04.2022 um 13:30 Uhr befuhr ein 16-jähriger Fahrradfahrer aus Römerberg zunächst den von Speyer kommenden Radweg an der Ortseinfahrt Berghausen auf Höhe der Tankstelle. Da der Radweg endete, fuhr er unerlaubterweise auf dem Gehweg weiter.
Auf Höhe der Wasengartenstraße fuhr der 16-Jährige nach rechts auf die Germersheimer Straße und beabsichtigte, sich in den fließenden Verkehr einzuordnen. Hierbei bemerkte er den entgegenkommenden PKW einer 69-jährigen Römerbergerin zu spät und kollidierte mit der rechten PKW-Seite und insbesondere dem Außenspiegel. Bei dem Zusammenstoß brach sich der 16-Jährige die Hand. Am PKW entstand Sachschaden in Höhe von ca. 300 Euro.