Frankfurt: Lärmaktionsplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main tritt in Kraft

Darmstadt / Frankfurt am Main – Am 11. April 2022 tritt der Lärmaktionsplan Hessen Teilplan Verkehrsflughafen Frankfurt Main in Kraft. Dieser Lärmaktionsplan schreibt den ersten Lärmaktionsplan für den Flughafen aus dem Jahr 2014 fort. Die Bürgerinnen und Bürger können sich hier über den aktuellen Stand der lärmmindernden Maßnahmen im Bereich des Flughafen Frankfurt Main und das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung informieren.

Schwerpunkt des Lärmaktionsplans ist die Darstellung der bestehenden Lärmsituation am Flughafen Frankfurt Main sowie der in den letzten Jahren erfolgten Maßnahmen zur Lärmminderung. So wurden zum Beispiel 2016 siebenstündige Lärmpausen eingeführt, zur besseren Spurtreue bei der Südumfliegung ein satellitengestütztes Abflugverfahren ergänzt und freiwillig eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt Main vereinbart. Im Rahmen passiver Schallschutzmaßnahmen konnten beispielsweise seit 2011 insgesamt 11.000 Genehmigungen für Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Schallschutzes an Wohnimmobilien mit einem Volumen in Höhe von 46 Mio. Euro erteilt werden.

Der Lärmaktionsplan blickt aber auch in die Zukunft und empfiehlt die Begrenzung des Mittelungspegels in Wohngebieten am Tag auf LAeq = 63 dB(A) dauerhaft sicherzustellen. Darüber hinaus beinhaltet der Lärmaktionsplan prioritär umzusetzende Lärmschutzmaßnahmen und spricht zudem Empfehlungen für besonders relevante Lärmminderungsmaßnahmen aus. Nicht zuletzt werden einzelne Anregungen zur Weiterentwicklung des aktiven Lärmschutzes an die hierfür zuständige Bundesebene weitergeleitet.

Im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen sind insgesamt 305 Stellungnahmen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Bürgerinitiativen sowie Kommunen und Organisationen eingegangen. Diese wurden vom Regierungspräsidium geprüft und haben Eingang in den Lärmaktionsplan gefunden. Die lärmmindernden Maßnahmenvorschläge wurden den zuständigen Fachbehörden und -institutionen zur Kenntnis und Stellungnahme zugeleitet. Nach Auswertung aller Stellungnahmen wurden geeignete lärmmindernde Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es wird ebenfalls dargestellt, aus welchen Gründen bestimmte Lärmminderungsmaßnahmen nicht umgesetzt werden können.

Die Pläne können ab Montag, 11. April 2022 auf der Homepage des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) unter https://rp-darmstadt.hessen.de/planung/verkehr/l%C3%A4rmaktionsplanung/luftverkehrsl%C3%A4rm eingesehen werden.

Damit sind die für den Regierungsbezirk Darmstadt erforderlichen Teilpläne des Lärmaktionsplans Hessen der 3. Runde für die Ballungsräume, den Straßenverkehr der Landkreise und den Verkehrsflughafen veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung für die nächste 4. Lärmminderungsrunde ist für die zweite Jahreshälfte 2022 geplant.


Hintergrund:
Die EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) schreiben eine Lärmminderungsplanung vor. Ziel ist schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Das Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) erarbeitet zunächst eine Lärmkartierung, die unter http://laerm.hessen.de abrufbar ist. Auf Basis dieser Lärmkarten wird eine Bewertung der Lärmsituation vorgenommen und Maßnahmen, Konzepte und Strategien formuliert, die zur Lärmreduzierung beitragen und Lärmbelästigungen entgegenwirken können. Hiermit sind in Hessen die Regierungspräsidien betraut. Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, dessen Sachstand alle 5 Jahre abgebildet und fortgeschrieben wird.