Ermittlungserfolg nach KFZ-Diebstahl – Polizei ortet Fahrzeug über GPS
Mainz-Oberstadt (ots) – Zwischen vergangenem Sonntag und Montag kam es in der
Mainzer Oberstadt zu einem KFZ-Diebstahl. Der 63-jährige Besitzer eines BMWs
stellte am gestrigen Tag gegen 08:30 Uhr fest, dass sich dieser nicht mehr in
der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses in der Straße „Am Stiftswingert“ befand.
Die Fahrzeugschlüssel des Wagens, welcher über ein Keyless Go System verfügt,
befanden sich zum Tatzeitraum durchgehend in der Wohnung des Mannes.
Die Kriminalpolizei in Mainz nahm umgehend die Ermittlungen auf. Hierbei gelang
es in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt und der Herstellerfirma das
Fahrzeug mittels GPS zu orten, sodass es im weiteren Verlauf im Raum Koblenz
festgestellt werden konnte. In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages wurde
der BMW zwecks Durchführung von Spurensicherungsmaßnahmen schließlich
sichergestellt.
Die Ermittlungen dauern weiter an und die Kriminalpolizei bittet hierzu um
Hinweise aus der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall
geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer
06131/65-3633 in Verbindung zu setzen.
Erfolgreiche Zusammenarbeit führt zum Erfolg
Mainz (ots) – Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bundes- und
Landespolizei konnte am Montagmittag ein gestohlenes Fahrrad wieder seinem
rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.
Am Freitag, dem 8. April 2022 wurde durch den Geschädigten über die Online-Wache
der Landespolizei den Diebstahl seines Fahrrades an der Rundsporthalle in Bingen
am Rhein gemeldet. Das Fahrrad war nach Angaben des Geschädigten mit einem
Fahrradschloss gesichert und hat einen aktuellen Wert von 1399,00 EUR. Kurz nach
dem Diebstahl erkannte eine Bekannte des Geschädigten das Fahrrad auf
ebay-Kleinanzeigen wieder und inszenierte nach Absprache mit der zuständigen
Polizeiinspektion (PI) Bingen einen Scheinkauf des Fahrrades. Die Übergabe
sollte am HBF Mainz stattfinden. Die PI Bingen kontaktierte das
Bundespolizeirevier Mainz, mit der Bitte um Amtshilfe und Observation der
mutmaßlichen Übergabe des Diebesgutes.
Im weiteren Verlauf der Observation konnte der mutmaßliche Täter durch die
Bekannte des Geschädigten identifiziert werden und der Beschuldigte wurde einer
polizeilichen Kontrolle unterzogen. Anhand der Seriennummer konnte das Fahrrad
zweifelsfrei, als das gestohlene Diebesgut identifiziert werden.
Nach Rücksprache mit der PI Bingen sowie der Staatsanwaltschaft Mainz wurde die
Sicherstellung des Diebesgutes, des mitgeführten Smartphones sowie eine
Wohnungsdurchsuchung des Beschuldigten angeordnet. Die weiteren Maßnahmen wurden
durch die zuständige PI Bingen durchgeführt und am Ende des Tages konnte sich
der Geschädigte über die Rückgabe seines Fahrrades freuen.
Einbrüche im Stadtgebiet
Mainz (ots) – In der vergangenen Nacht kam es zu einem Einbruch in ein
Antiquitätengeschäft in der Mainzer Altstadt. Wie der Polizei gegen 03:00 Uhr
durch einen Zeugen gemeldet wurde, schlug ein einzelner Täter die Scheibe der
Eingangstür des Geschäfts in der Leichhofstraße ein und betrat hierdurch die
Räumlichkeiten. Ob und was entwendet wurde, ist nach derzeitigem
Ermittlungsstand noch nicht bekannt. Der Täter entfernte sich anschließend auf
einem nicht beleuchteten Fahrrad in Richtung Hopfengarten.
Bereits in den Tagen zuvor, zwischen vergangenem Mittwoch und dem gestrigen
Abend, war es zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl in ein Appartement in der
Drususstraße gekommen. Der Bewohner konnte nach einer mehrtägigen Abwesenheit
bei seiner Rückkehr feststellen, dass die Eingangstür aufgehebelt wurde. Der
oder die bislang unbekannten Täter entwendeten Diebesgut in einem unteren
vierstelligen Wert.
Die Kriminalpolizei Mainz hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um
Hinweise aus der Bevölkerung. Wer sachdienliche Hinweise zu den genannten Fällen
geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer
06131/65-3633 in Verbindung zu setzen.
„Car Friday“: Verstärkte Kontrollen gegen illegale Autorennen
Mainz (ots) – Seit einigen Jahren verabreden sich zu Karfreitag, in der Szene
auch „Car Friday“ genannt, Autobegeisterte aus ganz Deutschland. Auch in diesem
Jahr werden in Rheinland-Pfalz wieder Tuningfreunde zusammenkommen, um sich
auszutauschen und ihre Boliden zur Schau zu stellen.
Allerdings kommt es bei diesen Treffen auch häufig zu negativen
Begleiterscheinungen durch Raser, illegale Tuner und Poser – beispielsweise
Lärmbelästigung oder illegale Autorennen.
Die Verkehrsexperten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz (LKA) weisen in
diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Durchführung von Autorennen gemäß § 315
d Strafgesetzbuch verboten ist. Vielen ist dabei nicht bewusst, dass es nicht
auf die Länge der gefahrenen Strecke ankommt. Teils verabreden sich die
Teilnehmenden im Vorfeld des Treffens zum Rennen oder beschließen dort spontan
ein Rennen durchzuführen. Der oder die Veranstalter solcher illegalen Autorennen
machen sich ebenso strafbar.
Die Strafen treffen die Auto-Fans meist hart. Es können Punkte in Flensburg
zusammen mit hohen Bußgeldern fällig werden. Auch besteht die Möglichkeit, dass
die Fahrerlaubnis entzogen und sogar das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Eine
Freiheitsstraße von bis zu zehn Jahren wird verhängt, wenn es zu Personenschaden
kommt.
Deshalb möchte sich die Polizei insbesondere an alle Mitglieder der Tuning-Szene
wenden und daran appellieren, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Dieser
Appell richtet sich grundsätzlich an alle Verkehrsteilnehmenden.
- Fahren Sie der Verkehrssituation angemessen und halten Sie sich
an die Geschwindigkeitsbegrenzungen. - Nehmen Sie nicht an illegalen Kraftfahrzeugrennen teil oder
veranstalten diese. Sie machen sich strafbar. - Führen Sie alle erforderlichen Unterlagen zu den Umbauten an
ihrem Fahrzeug mit. Auch solche kleineren Verstöße sind im
sanktionierten Bereich und unterliegen der Verfolgungspflicht. - Informieren Sie bei Kenntnis eines illegalen Autorennens
unmittelbar die Polizei unter 110. - Des Weiteren bittet die Polizei zur Aufklärung von illegalen
Autorennen erstellte Videos an die Polizei zu übermitteln.
Sie helfen damit möglicherweise Straftaten aufzuklären.
In Rheinland-Pfalz kontrolliert die Polizei über Ostern verstärkt, um solche
Verstöße konsequent zu ahnden.
Drogen sichergestellt
A 61/Dintesheim (ots) – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am 11.04.2022 gegen 12
Uhr auf dem Parkplatz Langwiese an der A 61 bei Dintesheim stellten Beamte der
Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim bei der 24-jährigen Beifahrerin eines
Transporters Drogen fest. Die junge Frau händigte ein Glasgefäß aus, in dem sich
augenscheinlich Marihuana-Produkte befanden. Diese wurden sichergestellt. Der
24-Jährigen droht nun ein Strafverfahren wegen illegalen Drogenbesitzes.
Biberdamm zerstört: Naturschutzbehörde sucht Zeugen
Unbekannte Personen haben im Bereich der Rheinkrippen im Binger Stadtteil Bingerbrück einen Biberdamm zerstört. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar und ist als eine Straftat zu bewerten. Die beim Landkreis angesiedelte Untere Naturschutzbehörde hat bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet und sucht dringend Zeugen oder Mitwisser.
Der Vorfall am Rheinufer ereignete sich vermutlich bereits zwischen dem 24. März und dem 4. April 2022. Dabei wurde der Biberdamm teilweise eingerissen. Dadurch floss das Wasser, welches durch den Damm auf einer größeren Fläche bis zu 80 Zentimeter hoch aufgestaut wurde, vollständig ab. Der Lebensraum der Biber wurde in der Folge stark beeinträchtigt. Ob sie den Damm wiederaufbauen und welche Folgen für die Tiere entstanden sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Biber bereits mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt und dadurch besonders störungsanfällig waren.
Der für Umwelt und Naturschutz verantwortliche Erste Kreisbeigeordnete Steffen Wolf sagt dazu: „Dieser schwerwiegende Eingriff in das Leben der Tiere ist eine gleichermaßen sinnlose wie auch verantwortungslose Tat. Biber sind aus gutem Grunde besonders streng geschützt. Verstöße in diesem Bereich bringen wir konsequent zur Anzeige.“
Ursprünglich wurde die Untere Naturschutzbehörde durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Die Kreisverwaltung ruft Wanderer, Spaziergänger und andere Erholungssuchende dazu auf, im Bereich der Binger Rheinkrippen gar nicht erst den am Gebiet entlangführenden Weg zu verlassen, um Wildtiere nicht zu beeinträchtigen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Biber streng geschützt. Es ist verboten, ihn zu stören, zu verfolgen, zu fangen, zu töten und seine Bauten und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Wer das dennoch tut, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Neben dem Biber haben durch die Tat außerdem Frösche ihren Lebensraum und der Eisvogel ein Jagdgebiet verloren.
Die Verantwortlichen sind bisher nicht bekannt. Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen, nimmt Thomas Arnold von der Unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 06132 787 2161 oder unter der E-Mail-Adresse Arnold.Thomas@mainz-bingen.de entgegen.
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Fahren unter Trunkenheit, Drogenkonsum und ohne gültige Fahrerlaubnis
Bingen, 11.04., Gustav-Stresemannstraße, 19:30 Uhr – 20:20 Uhr. Die Führungszentrale des Polizeipräsidiums bat hiesige Dienststelle um Unterstützung, um den Fahrer eines roten Ford Mustang mit slowakischem Kennzeichen anzuhalten. Der Fahrer war einem Zeugen auf dem Rastplatz Mosel West aufgefallen, da er unter Alkoholeinwirkung zu stehen schien. Das Fahrzeug konnte durch die Streife am Autohof Nahetal kontrolliert werden. Der 35-jährige Mann gab sofort zu, nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er räumte auch ein, vor einigen Tagen Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Im Verlauf des Gesprächs bemerkten die Beamten den Atemalkohol des Mannes; ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Das Fahrzeug wurde verschlossen, und der Fahrer mit auf die Dienststelle genommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Verkehrsunfallflucht bei Gensingen auf der B41
Am 16.04.2022 gegen 16:30 Uhr kam es auf der B41 bei Gensingen zu einer Verkehrsunfallflucht. Ein LKW befuhr die B41 bei Gensingen aus Richtung Bad Kreuznach kommend in Fahrtrichtung A61 und wurde von einem überholenden PKW beim Einscheren ausgebremst. Im weiteren Verkehrsvorgang kam es bei einem Spurwechsel des PKW zur Berührung der beiden Fahrzeuge. Hierbei entstand Schaden an beiden Fahrzeugen. Im Anschluss entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Der Schaden am LKW beläuft sich auf ca. 500 Euro.
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zu dem Verkehrsunfall oder dem Verursache geben können, sich bei der Polizei in Oppenheim (Tel. 06133-933-0) zu melden.
Sachbeschädigung an KFZ
Zwischen Montag dem 24.12.2021 – 12:00 Uhr und 13:40 Uhr wurde in 55425 Waldalgesheim in der Neustraße auf dem Parkplatz des dortigen Senioren-Parks durch einen unbekannten Täter die Seitenscheibe eines PKWs eingeschlagen. Wer verdächtige Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Polizei in Bingen unter der Telefonnummer 06721/9050 zu melden.