Eschwege: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Wache © Reinhard Schnell

Körperverletzung

Eschwege (ots) – In einem Mehrfamilienhaus in der Schulstraße in Wanfried erschien am Montagabend 18.04.2022 gegen 22:30 Uhr ein 30-jähriger Mann an der Wohnungstür eines 23-Jährigen. Der Mann rat die Tür auf und schlug dem 23-Jährigen mehrfach ins Gesicht. Der zu Boden gehende Geschädigte, wurde anschliessend von dem 30-jährigen Mann noch gegen Körper und Kopf getreten.

Der 23-Jährige erlitt diverse Hämatome und Prellungen sowie eine Kopfplatzwunde. Zur weiteren Behandlung wurde er in ein Krankenhaus gebracht.

Der 30-jährige Täter entfernte sich, konnte jedoch durch die Polizeistreife ermittelt und an seiner Wohnanschrift angetroffen werden.

Betrug über Whatsapp

Eschwege (ots) – Ein 61-Jähriger aus Witzenhausen erhielt am 19.04.22 eine Textnachricht über whatsapp, in der sich die Mitteilerin als Tochter ausgab. Wie in dieser Betrugsmasche gängige Praxis, wird erstmal erklärt, dass das eigentliche Handy (Smartphone) defekt sei oder verloren/gestohlen wurde, um eine Erklärung für die „neue Nummer“ herzuleiten.

Kurz darauf erfolgt die Forderung über einen meistens 4-stelligen Betrag, so auch in diesem Fall. Gefordert wurden 2.480 Euro für eine Ersatzbeschaffung. Anschließend wurden nochmals über 2.134 EUR gefordert, die auf ein Konto überwiesen werden sollte. Der 61-Jährige erkannte jedoch rechtzeitig den Betrugsversuch, so dass kein finanzieller Schaden entstand.

Auch in Neu-Eichenberg erhielt am Dienstag 19.04.2022 ein 44-Jähriger mehrere Nachrichten über whatsapp. Mit der Ansprache „Hallo Papa“ wurde auch hier versucht Bargeld für ein defektes Handy betrügerisch zu erlangen und 2.829 EUR gefordert. Der 44-Jährige kontaktierte seinen Sohn über die ihm bekannten Nummer, wodurch der Betrug schnell aufgedeckt war.

Wichtige Tipps:

– Fragen Sie bei den Ihnen bekannten Personen (Tochter/Sohn) unter der alten ihnen bekannten Nummer nach
– Seien Sie grundsätzlich misstrauisch gegenüber Geldforderungen egal, ob per Post, per E-Mail, Telefon oder Messenger-Dienste

Informieren Sie Ihre (älteren) Angehörigen über die Betrugsmasche.

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