Neustadt an der Weinstraße – 23.04.2022 – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und Sie haben etwas gesehen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle (Kontaktdaten im Bericht bzw. unten).
Neustadt: Versuchter Wohnungseinbruch
Neustadt/Weinstraße (ots) – Bereits am 22.04.2022 gegen 20:37 Uhr klingelte eine bislang unbekannte Person bei einer Bewohnerin einer Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses in der Arndtstraße in 67434 Neustadt. Die Wohnungseigentümerin öffnete der unbekannten Person die Hauseingangstür und die Wohnungstür. Da jedoch niemand auf sich aufmerksam machte, schloss die Dame ihre Wohnungstür wieder. Kurze Zeit später nahm diese jedoch an ihrer Wohnungstür Geräusche war, welche auf einen versuchten Einbruch hindeuteten. Aufgrund dieser Tatsache wurde durch die Frau ein Bekannter informiert, welcher jedoch zeitverzögert die Polizei informierte. Vor Ort konnten die Beamten letztlich Hebelmarken festgestellt werden. Die Polizei Neustadt/W. bittet Zeugen, welche Hinweise zur Aufklärung der Tat geben können, sich unter Tel. 06321/854-0 oder per Mail unter pineustadt@polizei.rlp.de sich zu melden.
Hinweis der Polizei:
Seien Sie achtsam und gewähren Sie unbekannten Personen keinen Eintritt in Ihr Anwesen. Sollte eine Gegensprechanlage vorhanden sein, machen Sie von dieser unbedingt Gebrauch.
Neustadt: Fahrzeug nicht rechtzeitig umgemeldet
Neustadt/Weinstraße (ots) – Die nicht rechtzeitige Ummeldung seines Fahrzeuges wurde einem 58-jähriger Mann aus Neustadt zum Verhängnis, als dieser mit seinem PKW mit ausländischer Zulassung am 23.04.2022 um 08:00 Uhr durch Beamte der Polizei Neustadt einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Kontrolle wurde nämlich bekannt, dass der Fahrer, welcher auch Halter des Fahrzeuges war, seit über zwei Jahren in Deutschland ordnungsbehördlich gemeldet ist und demnach sein Fahrzeug hätte ummelden müssen. Da dies dem Neustadter jedoch nicht bewusst war, muss dieser sich nun in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten.
Neustadt: Unter Drogeneinfluss zur Arbeit
Neustadt/Weinstraße (ots) – Am 23.04.2022 um 09:30 Uhr konnten zwei Fahrer von Miet-E-Scootern durch eine Streife der Polizei Neustadt/W. in der Spitalbachstraße in 67433 Neustadt fahrend festgestellt und einer anlassunabhängigen Verkehrskontrolle unterzogen werden. Die beiden Männer befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf dem Weg zu ihrer Arbeitsstätte. Bei den beiden 33- jährigen und 26-jährigen Männern aus Neustadt konnten im Rahmen der Kontrolle jeweils Auffälligkeiten festgestellt werden, welchen auf einen zeitnahen Betäubungsmittelkonsum schließen ließen. Entsprechende Vortests bestätigten den Verdacht der Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss. Den Neustadtern wurden letztlich in der hiesigen Dienststelle jeweils eine Blutprobe entnommen. Diese müssen sich nun in einem Straf-, sowie einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten. Zudem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt. Fahrzeugschlüssel wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten sichergestellt. Ihn erwartet ein weiteres Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Kontakte (Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Neustadt):
- Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße, Karl-Helfferich-Str. 11, Telefon: 06321/854-0
E-Mail: pineustadt@polizei.rlp.de - Polizeiinspektion Bad Dürkheim: Weinstr. Süd 36, Telefon 06322/963-0, Telefax 06322/963-120, pibadduerkheim@polizei.rlp.de
- Polizeiinspektion Haßloch: Meckenheimer Str. 10, Telefon: 06324/9330, E-Mail: pihassloch@polizei.rlp.de
- Polizeiinspektion Grünstadt: Bitzenstraße 2, Telefon: 06359/9312-0, E-Mail: pigruenstadt@polizei.rlp.de