Streitigkeiten mit Messer
Edenkoben (ots) – Ein 17-Jähriger wurde Mittwochabend 27.04.2022 gegen 19.15 Uhr nach einer handfesten Auseinandersetzung festgenommen. Mit einem 10 Jahre älteren Mann kam es im Bereich der Tanzstraße aus bislang unbekannten Gründen zu einem Handgemenge, in dessen Verlauf der Jüngere dem Älteren mit einem Messer Stichverletzungen zufügte.
Mit dem Rettungswagen kam der Ältere in ein Krankenhaus. Akute Lebensgefahr besteht nicht. Wegen einer gefährlichen Körperverletzung muss sich nun der 17-jährige Mann verantworten. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Edenkoben unter der Rufnummer 06323 9550 in Verbindung zu setzen.
Nach Widerstand am Morgen folgen mehrere weitere Strafanzeigen
Klingenmünster (ots) – Nachdem es in den frühen Morgenstunden des 27.04.2022 bereits zu einem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kam, hatte einer der Beschuldigten anscheinend noch nicht genug. Eine Zeugin in der Steinstraße Klingenmünster hörte gegen 13:00 Uhr einen Knall auf der Fahrbahn und sah lediglich noch wie sich ein schwarzer VW Golf von der Unfallstelle entfernte.
Bei der anschließenden Fahndung konnte das Fahrzeug im Bereich eines Weinberges festgestellt werden. Ein Atemalkoholtest bei dem 20-Jährigen ergab einen Wert von 2,5 Promille. Bei der durch einen Richter angeordneten Blutprobe leistete der Beschuldigte erneut Widerstand.
Als würde dies noch nicht ausreichen, ist der Beschuldigte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und hatte das Fahrzeug seiner Mutter unerlaubt in Gebrauch genommen. Zwischenzeitlich hat sich auch ein weiterer Geschädigter des Trios gemeldet. Auch dessen Fahrzeug war am Morgen beschädigt worden.
56-Jähriger ohne Fahrerlaubnis
Edenkoben (ots) – Bei einer Verkehrskontrolle wurde gestern (27.04.2022, 13.20 Uhr) ein 56 Jahre alter Autofahrer angehalten. Da er keinen Führerschein vorweisen konnte, wurde ermittelt, dass er seit 10 Jahren keine Fahrerlaubnis mehr hat, weil ihm diese gerichtlich entzogen wurde. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Weil der Fahrzeughalter ihm das Fahrzeug übergab und somit das Fahren ohne Fahrerlaubnis duldete, muss auch er sich ebenfalls strafrechtlich verantworten.