Verkehrskontrollen am Dienstag
Speyer (ots) – Am 17.05.2022 gegen 08:30 Uhr unterzog die Polizei Speyer den 53-jährigen Fahrer eines LKW in der Göteborger Straße einer Verkehrskontrolle und stellte hierbei Anzeichen auf Alkoholkonsum fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei ihm einen Wert von 1,03 Promille. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und der Fahrzeugschlüssel an einen nüchternen Berechtigten übergeben.
Um 16:45 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife die 34-jährige Fahrerin eines E-Scooters in der Kurt-Schumacher-Straße und stellten bei ihr Anzeichen für eine Beeinflussung mit Betäubungsmitteln fest. Die 34-Jährige verweigerte die Durchführung eines Urintests. Daher wurde ihr eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Sie erwartet ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. In beiden vorgenannten Fällen informiert die Polizei die zuständige Führerscheinstelle.
Um 20 Uhr stellte eine Polizeistreife auf dem Gelände einer Waschanlage in der Auestraße einen stehenden Motorroller fest, an welchem ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2016 angebracht war. Der 19-jährige Fahrzeughalter aus dem Rhein-Pfalz-Kreis saß auf seinem Gefährt.
Die Angabe, er habe sein Gefährt geschoben, überzeugte die Beamten nicht. Vielmehr sprach die festgestellte Auspufferwärmung für eine kürzlich zurückliegende Fahrt, was der 19-Jährige schließlich einräumte. Weiterhin waren Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 70 km/h ermöglichten. Gegen den nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis befindlichen 19-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Der Fahrzeugschlüssel sowie das Kennzeichen wurden sichergestellt.
Geschwindigkeitsmessungen in der Landauer Straße
Speyer (ots) – Am 16.05.2022 im Zeitraum von 9 bis 14 Uhr richtete die Polizei eine Laser-Geschwindigkeitsmessstelle in der Landauer Straße ein. Hierbei wurden die in südlicher Richtung fahrenden Verkehrsteilnehmer gemessen und im Falle einer Beanstandung direkt kontrolliert.
Insgesamt wurden 25 Verkehrsteilnehmer gemessen, hiervon 23 PKW und zwei Motorräder. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschritten hierbei 16 Verkehrsteilnehmer, die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug 53 km/h. Darüber hinaus ahndeten die Beamten einmal die unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und zwei Verstöße gegen die Gurtpflicht.