Frankfurt am Main – Mit Beschluss vom 27.05.2022 hat die 24. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main die Anklage der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vom 07.03.2022 gegen den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main wegen des Verdachts der Vorteilsannahme zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass seiner damaligen Lebensgefährtin im Frühjahr 2014 auf Grund seiner Amtsstellung als Oberbürgermeister und mit seiner Kenntnis durch eine seinerzeit Verantwortliche des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens gewährt worden sein soll. Des Weiteren soll die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch Einwerbung von Spenden unterstützt haben. Im Gegenzug soll der Angeklagte mit der damaligen Verantwortlichen der AWO stillschweigend übereingekommen sein, dass er bei seiner Amtsführung künftig die Interessen der AWO wohlwollend berücksichtigen werde.