Neustadt an der Weinstraße – Verschiedene Behörden in Rheinland-Pfalz wollen von den Bürgerinnen und Bürgern aktuell einiges wissen. In Neustadt an der Weinstraße laufen zurzeit gleich fünf unterschiedliche Befragungen, die aber nur zum Teil von der Stadtverwaltung organisiert werden. Viele Menschen werden also mehrfach kontaktiert.
Hier ein Überblick, wer was und wann wissen möchte, inklusive Zuständigkeiten und Kontaktmöglichkeiten:
1. Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
Der Zensus 2022 ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Neben Angaben zur Bevölkerung wird in der Gebäude- und Wohnungszählung auch der Gebäude- und Wohnungsbestand sowie die Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Dafür werden etwa 23 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen befragt. Die Auskunftspflichtigen haben im Mai vom Statistischen Landesamt Post mit Zugangsdaten für den Online-Fragebogen erhalten. Dort werden Fragen zu Haus oder Wohnung gestellt, zum Beispiel zum Baujahr, womit geheizt wird, Wohnfläche oder Miete.
Zuständigkeit: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz,
Info: www.zensus2022.de/DE/Wer-wird-befragt/Gebaeude_und_Wohnungszaehlung
Telefon: 02603 5048 000
2. Zensus-Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis
Noch bis August 2022 findet im Rahmen des bundesweiten Zensus auch eine Befragung nach zufällig ausgewählten Anschriften statt. Sie dient der Ermittlung von Einwohnerzahlen. Zudem werden Infos beispielsweise über Bildungsstand und Erwerbsbeteiligung gewonnen. Wer ausgewählt wurde, wurde angeschrieben. Die Fragen können online beantwortet werden, alternativ gibt es einen Papierfragebogen.
Zuständigkeit: kommunale Erhebungsstelle der Stadt Neustadt an der Weinstraße (im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz)
Im Internet: www.neustadt.eu/Bürger-Leben/Zensus-2022
Infotelefon: 06321 855-1728 oder 06321 855-1730
E-Mail: zensus.info@neustadt.eu
3. Erhebung von Daten zur Neubemessung der Grundsteuer
Eigentümerinnen und Eigentümer von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sind aufgefordert, alle zur Feststellung des Grundsteuerwerts erforderlichen Angaben anhand einer Feststellungserklärung dem Finanzamt zuzuleiten. Die Erklärung wird elektronisch übermittelt. Ab 1. Juli 2022 ist das über das Steuerportal „MeinELSTER“ (www.elster.de) möglich. Nur in besonderen Ausnahmen ist die Abgabe in Papierform möglich. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Im Regelfall schickt die Steuerverwaltung den Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundbesitz bis Juli ein Informationsschreiben zu. Diesem sind die Liegenschafts-/Geobasisdaten zum jeweiligen Grundbesitz beigefügt. Daher empfehlen die Finanzämter, zunächst diese Ausfüllhilfe abzuwarten. Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis Anfang August kein Informationsschreiben erhalten haben, wenden sich bitte an das zuständige Finanzamt. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhalten die Infoschreiben erst im August 2022.
Im Internet: www.fin-rlp.de/grundsteuer
Zuständigkeit: Finanzämter
4. Haushaltsbefragung zur Mobilität in Neustadt
Ein leistungsfähiges, vielfältiges und nachhaltiges Verkehrsangebot gehört zu den Eckpfeilern für die Lebensqualität in Neustadt an der Weinstraße. Um es weiter ausbauen und entwickeln zu können, sind repräsentative Infos zum Verkehrsverhalten der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar. Die Verkehrsberatungsbüros Platomo und Modus Consult aus Karlsruhe führen hierzu im Auftrag der Stadtverwaltung eine Befragung ausgewählter Haushalte durch. Die Adressen wurden zufällig aus dem Einwohnermelderegister gezogen. Die Auswertung der Befragung erfolgt anonym. Die ausgewählten Haushalte erhielten ab Ende April eine Einladung zur Teilnahme.
Zuständigkeit: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Verkehrsplanung, Ansprechpartnerin: Frau Kuder
Im Internet: www.neustadt.eu/Umfrage
Infotelefon: 06321 855 1454
5. Beschäftigten-Befragung zur Mobilität in Neustadt
Zur Optimierung der Mobilitätsmöglichkeiten benötigt die Stadtverwaltung aktuelle Infos zum Verkehrsverhalten. Als Wirtschaftsstandort sind auch die Mobilitätsgewohnheiten der Beschäftigten für Neustadt essentiell. Welche Verkehrsmittel nutzen Berufspendelnde? Welche Bedürfnisse bestehen? Wie bewegt man sich während des Aufenthalts in Neustadt fort? Hierzu führen die beiden Verkehrsberatungsbüros Platomo und Modus Consult (Karlsruhe) im Auftrag der Stadtverwaltung bis Ende Juni eine Online-Umfrage durch. Wer teilnimmt, hilft, das Mobilitätsangebot in Neustadt zu verbessern. Und: Unter den Teilnehmenden werden 10 Neustädter Präsente verlost, von hochwertigen Büchern bis hin zu Frühstücksbrettchen.
Zur Online-Umfrage: link.platomo.de/mobi-nw
Zuständigkeit: Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Verkehrsplanung, Ansprechpartnerin: Frau Kuder
Infotelefon: 06321 855-1454, im Internet: www.neustadt.eu/Umfrage