Verkehrsunfallflucht auf Discounter-Parkplatz

Mainz (ots) – Die Polizei sucht Zeugen bei einem Unfall, der sich gestern (Montag, 30.11.2015, 15:45 Uhr bis 16:15 Uhr) auf dem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters am Heiligkreuzweg ereignete.

Der Besitzer eines silberfarbenen VW Golf hatte seinen Wagen auf dem Parkplatz geparkt. Als er nur eine halbe Stunde später an den Pkw zurückkam, stellte er einen frischen Unfallschaden an der hinteren Stoßstange fest. Eventuell ist der Verursacher mit zu geringem Abstand an dem parkenden Fahrzeug vorbeigefahren. Der Schaden wird auf etwa 600-800 Euro geschätzt. 

Die Polizei sucht Zeugen, die gestern Nachmittag zwischen 15:45 Uhr und 16:15 Uhr entsprechende Beobachtungen gemacht haben. Es soll zu dieser Zeit ein recht hohes Kundenaufkommen dort geherrscht haben.

Es ist kein Bagatelldelikt, wenn man an einem parkenden Auto einen Unfall verursacht, auch wenn der Schaden nur gering ist, und sich anschließend einfach mal so vom Unfallort entfernt. Der Gesetzgeber nennt es "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", geregelt im § 142 StGB. Das Delikt kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.