Mainz (ots) – Seit Montag 20.06.2022 um 06 Uhr laufen bundesweite Durchsuchungen, die sich gegen Verfasser von Hassbotschaften im Netz richten. In Rheinland-Pfalz wurden heute bei 11 Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Den Beschuldigten in Rheinland-Pfalz liegen Straftaten der Störung des öffentlichen Friedens durch Billigen von Straftaten (§ 140 StGB) sowie das Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) sowie der Beleidigung (§ 185 StGB) zur Last. Betroffen sind alle Landesteile.
Als Reaktion auf zahlreiche Hasskommentierungen nach der Tötung der beiden Polizeibeamten im Landkreis Kusel am 31.01.2022 wurde die Ermittlungsgruppe “Hate Speech” beim Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) eingerichtet, die unter der Sachleitung der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz-Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZeT) und mit Unterstützung des Landeskriminalamtes die Ermittlungen führt.
Durch eigene Ermittlungen und zahlreiche Hinweise wurden mehr als 1.700 Inhalte dem LKA bekannt. Hiervon wurden 767 der ZeT zur strafrechtlichen Bewertung vorgelegt, die 536 Posts für strafrechtlich relevant erachtet. Darüber hinaus wurden 309 strafrechtlich relevante sog.“likes” festgestellt. Hieraus resultieren bislang 164 eingeleitete Ermittlungsverfahren.
Die Ermittlungsverfahren wurden in enger Abstimmung mit den Ansprechpartnern und Zentralstellen der anderen Bundesländer an die für den jeweiligen Wohnort zuständigen Staatsanwaltschaften abgegeben. Mit diesen wurde vereinbart, die Durchsuchungsbeschlüsse im Rahmen des heutigen bundesweiten Aktionstages zeitgleich zu vollstrecken. Insgesamt sind 31 Generalstaatsanwaltschaften bzw. Staatsanwaltschaften in allen Bundesländern beteiligt. Die heutigen Maßnahmen werden vom LKA Rheinland-Pfalz und der ZeT koordiniert.
Zurzeit informieren Innenministerium, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz in einer Pressekonferenz über weitere Einzelheiten des heutigen Aktionstages. Auskünfte zu den polizeilichen Maßnahmen in den anderen Bundesländern erteilen die jeweiligen Polizei- und Justizbehörden.
Ich möchte den Polizeibehörden und den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern, die sich an dem heutigen Aktionstag beteiligt haben, ausdrücklich danken. Dass die Maßnahmen von allen beteiligten Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften unterstützt werden und damit zeitgleich Durchsuchungen und Vernehmungen in allen 16 Bundesländern erfolgen konnten, zeigt, dass auch auf diesem Gebiet der Strafverfolgung die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden funktioniert.
Dass die Maßnahmen von allen beteiligten Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften unterstützt werden und damit zeitgleich Durchsuchungen und Vernehmungen in allen 16 Bundesländern erfolgen konnten, zeigt, dass auch auf diesem Gebiet der Strafverfolgung die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden funktioniert.