Mainz – Am Dienstagabend wurden im Stadtteil Mainz-Bretzenheim eine
47-jährige Frau und ihre neunjährige Tochter tot in ihrer Wohnung aufgefunden.
Nachdem sie zuvor von Angehörigen vermisst wurden, hat die Polizei die
Wohnungstür öffnen lassen. Die eingesetzten Polizeibeamte konnten die beiden
Personen nur noch tot auffinden.
Die Kriminaldirektion Mainz führt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mainz ein so
genanntes Todesermittlungsverfahren. Nach der Strafprozessordnung muss die
Staatsanwaltschaft ein solches Todesermittlungsverfahren immer dann führen, wenn
ein Mensch auf nicht natürliche Weise zu Tode kommt. Zweck des
Todesermittlungsverfahrens ist es herauszufinden, ob Anhaltspunkte für ein
Fremdverschulden bestehen. Das Todesermittlungsverfahren richtet sich nach
derzeitigen Erkenntnissen nicht gegen konkrete Personen.
Für Angehörige und die Schülerschaft der von der neunjährigen besuchten Schule
stehen Angebote von Seelsorgern und Kriseninterventionsteams zur Verfügung.