Berlin – Nur einen Tag nach der Beschlussfassung des Bundestages hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 einem Gesetz zugestimmt, das die Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage vorsieht. In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder insbesondere Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und zur Sicherung der Versorgungssicherheit.
Nutzung von Reservekraftwerken
Das Gesetz ermöglicht es, dem Strommarkt durch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz befristet zusätzliche Kapazitäten zur Stromerzeugung mit Stein- und Braunkohle sowie Mineralöl zur Verfügung zu stellen.
Dazu können Kraftwerke genutzt werden, die derzeit nur eingeschränkt verfügbar sind, demnächst stillgelegt würden oder sich in einer Reserve befinden. Dies soll die Gasverstromung soweit wie möglich ersetzen, um Erdgas einzusparen.
Außerdem schafft das Gesetz eine Verordnungsermächtigung, um im Falle einer Gefährdung des Gasversorgungssystems sehr schnell den Einsatz von Gaskraftwerken beschränken und dadurch den Gasverbrauch in der Stromerzeugung noch weiter senken zu können.
Hilfen für Gasunternehmen
Änderungen am Energiesicherungsgesetz aus Mai 2022 ermöglichen bereits eine Treuhandverwaltung oder Enteignung von Unternehmen der kritischen Infrastruktur. Das nunmehr verabschiedete Gesetz erleichtert nun auch den Einstieg des Bundes bei strauchelnden Gasimporteuren.
Es ermöglicht zudem, die steigenden Kosten der Gasbeschaffung durch ein Umlagesystem auf alle Gasverbraucherinnen und -verbraucher zu verteilen. Die Bundesregierung wird insofern ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung einen durch eine saldierte Preisanpassung finanzierten finanziellen Ausgleich vorzusehen. Voraussetzung ist, dass eine erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht oder von der Bundesnetzagentur festgestellt worden ist.
Eine vergleichbare Regelung hat die Bundesregierung für die der Gasebene nachgeordnete Marktebene der Fernwärme bereits getroffen. Dieser Verordnung hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 ebenfalls zugestimmt.
Schutzschirm für energiewirtschaftliche Lieferkette
In der Entschließung bringt der Bundesrat seine Sorge über die sich verschärfende Gasmarktkrise zum Ausdruck. Er bittet die Bundesregierung, kurzfristig alle notwendigen Schritte zur Stabilisierung der Versorgungssicherheit zu unternehmen und insbesondere die Einführung eines Schutzschirms für die komplette energiewirtschaftliche Lieferkette zu prüfen. Um Härten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden, solle zudem ein befristetes Moratorium für Strom- und Gaspreise geprüft werden.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es wird größtenteils am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten, in Teilen am zweiten Tag nach der Verkündung und in Teilen erst nach der beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die die Ersatzkraftwerke betreffenden Regelungen treten mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.