Aber die Frage der Entschädigung von Fluggästen ist dabei oft gar nicht entscheidend für die Airline.
Eine Fluggesellschaft muss mit festen Löhnen kalkulieren, mit der Schulung der Arbeitnehmer in der Verwaltung und der Besatzungsmitglieder. Unvorhergesehene Ausgaben sind hingegen oft nur schwer zu rechtfertigen, da auch die Interessen der Shareholder und Investoren berücksichtigt werden müssen. Dagegen stehen die Anliegen der Kunden leider oft zurück. Trotzdem stellt sich für Kunden immer die Frage der Kompensation, denn niemand möchte auf seinen Kosten sitzenbleiben, auch nicht bei einem Flugstreik.
Interne Probleme der Airlines oft verantwortlich für Streik
Es kann sein, dass ein Problem besteht, wenn die Mitarbeiter nicht angemessen für das bezahlt werden, wofür sie arbeiten. Eine Organisation wie Passenger Rights International (PRIN) kann den Fluggesellschaften helfen, dies durch ein integriertes System für die Buchung von Passagieren und einen angemessenen lokalen Ausgleich zu ermöglichen. Eine Gruppe namens Travel Justice International (TWI) hat zum Beispiel vor kurzem ein Pilotprojekt ins Leben gerufen, das Probleme zwischen Fluggesellschaften und Fluggästen aufdecken und den Ticketverkauf an Londoner flexibler gestalten soll. Solche ganzheitlichen Ansätze könnten eine Strategie sein, um in Zukunft weniger Streiks und Ausfälle zu produzieren.
Wer zahlt bei Flugausfall?
In den allermeisten Fällen richtet sich der Anspruch der Flugreisenden gegen die Fluggesellschaft direkt. Es gibt jedoch auch immer wieder Unregelmäßigkeiten, bei denen die Verantwortung nicht bei der Fluggesellschaft liegt. Tritt dies ein, kann sich der Anspruch auch gegen den Flughafen, das Reisebüro oder eine andere dritte Partei richten. Sollten Sie unsicher sein, wer für Sie zuständig ist, sollte Sie erwägen, einen Rechtsdienstleister einzuschalten. Die europäischen Agenturen für Flugentschädigungen wie Flightright wenden die Verordnung EU 241/2004 an und sind vor Gericht immer wieder erfolgreich.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden haben Fluggäste in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. Bei einem Totalausfall fällt der gleiche Betrag an, wie bei einer Verspätung. Wenn Sie Ihre Fluggastrechte einfordern wollen, sollten Sie alle Unterlagen wie Bordkarten und E-Mails der Fluggesellschaft bereithalten. Mit dem Flightright-Entschädigungsrechner können Sie in wenigen Minuten eine erste Einschätzung erhalten.
Probleme bei Entschädigungen wegen Flugstreik
Es gibt verschiedene Arten von Streik, aber nicht immer erhalten Kunden Ihre Entschädigung. Wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wird, sind die Fluggesellschaften nicht schadenersatzpflichtig. Dies gilt auch, wenn der Streik nur einen Teil der Dienstleistungen der Fluggesellschaft betrifft, zum Beispiel die Bodenabfertigung oder das Sicherheitspersonal. Noch schwieriger wird es, wenn es sich um sogenannte „wilde Streiks“ handelt. Sie treffen die Fluggesellschaften unerwartet und werden daher oft als unvorhersehbar angesehen.
Gegen wen richtet sich der Entschädigungsanspruch?
Nicht immer ist die Airline Ziel des Anspruchs. In vielen Fällen müssen Sie Ihren Anspruch beim Reiseveranstalter anmelden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie eine Pauschalreise mit Flug gebucht haben. Das Luftfahrtunternehmen ist dann nur indirekt an der Buchung beteiligt und ist dem Kunden nicht immer bekannt. Wenn dies aus der Buchungsbestätigung nicht hervorgeht, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen. Eine Geltendmachung gegenüber der Airline erübrigt sich in diesen Fällen. Es kann jedoch sogar vorkommen, dass gegen beide Parteien ein Anspruch besteht, daher lohnt es sich in komplizierten Fällen fast immer einen Experten einzuschalten.