Neustadt/Wstr. – Geinsheim (ots) – Ein Fahndungstreffer, 49 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, 3.000 Euro Sicherheitsleistung und zwei Festnahmen – so lautete das Ergebnis einer einzigen Streife des Schwerverkehrskontrolltrupps der Zentralen Verkehrsdienste Rheinpfalz.
Von vorn: Am Donnerstag, 28.07.2022, führte eine Streifenbesatzung des Schwerverkehrskontrolltrupps an der B39 bei Geinsheim Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch. Bei der ersten Kontrolle des Tages trafen sie einen Lkw-Fahrer an, der von der Staatsanwaltschaft Lüneburg wegen eines laufenden Verfahrens gesucht wurde. Er war zur Fahndung ausgeschrieben. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft ließen die Beamten den außerhalb von Deutschland lebenden Mann ein Dokument ausfüllen, welches den Verfahrensabschluss nun garantiert.
Bei der nächsten Kontrolle eines 12-Tonners stellten die Beamten fest, dass der französische Fahrer aufgrund eines vorausgegangenen Verkehrsdelikts bereits seit einiger Zeit keine gültige Fahrerlaubnis mehr besaß. Mindestens 49 Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Bundesgebiet können die Beamten dem Fahrer ersten Ermittlungen zufolge nachweisen. Hinzu kommen massive Verstöße gegen die Sozialvorschriften. In der Vergangenheit war der Berufskraftfahrer bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis polizeilich aufgefallen. Von dem Wiederholungstäter aus Frankreich wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.000 Euro einbehalten, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte – allerdings nur noch als Beifahrer.
Da aller guten Dinge drei sind, sollte auch die darauffolgende Kontrolle eines Baustellenfahrzeugs nicht ohne besondere Feststellungen bleiben. Zwei albanische Mitarbeiter eines Tiefbauunternehmens machten widersprüchliche und wenig glaubhafte Angaben zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Ermittlungen ergaben, dass die beiden Herren lediglich die Berechtigung zu einem touristischen Aufenthalt in Deutschland hatten – nicht jedoch zum Arbeiten. Tatsächlich arbeiteten sie allerdings – und das unangemeldet schwarz. Hierdurch ist der legale Aufenthalt verwirkt. Sie wurden zur Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen mitgenommen. Sie werden ausreisen müssen. Dem Unternehmer, der die beiden Arbeiter illegal beschäftigte, droht ein empfindliches Bußgeld. Die Angelegenheit wird dem Zoll übergeben.