Frankenthal/Ludwigshafen – In dem Verfahren wegen u. a. der Vergewaltigung und des Mordes an einem 17-jährigen Mädchen am Willersinnweiher in Ludwigshafen im März 2020, ist heute das Urteil verkündet worden. Die 7. Strafkammer (Jugendschutzkammer) des Landgerichts Frankenthal hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung mit Todesfolge sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 3 Fällen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10 Jahren verurteilt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte das verstorbene 17-jährige Mädchen vergewaltigt und dabei gewürgt hatte. Er soll es bei seiner Tat zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass sein Opfer verstirbt. Zudem sah die Kammer es als erwiesen an, dass der Angeklagte das Mädchen gewürgt hatte, um den Geschlechtsverkehr vollziehen zu können. Durch diese Handlung habe der Angeklagte das Mordmerkmal der „Befriedigung des Geschlechtstriebes“ verwirklicht.
Im Hinblick auf die weiteren Vorwürfe betreffend die Vergewaltigung 3 anderer minderjähriger Mädchen sah es die Kammer zwar als erwiesen an, dass der Angeklagte mit 2 Mädchen (seinerzeit unter 14-jährige) in zumindest 3 Fällen sexuell verkehrt hatte. Dadurch sei auch der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt worden.
Das dritte Mädchen war zum fraglichen Tatzeitpunkt hingegen bereits 14 Jahre alt, weshalb der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern diesbezüglich nicht erfüllt sei.
Dass es sich bei den sexuellen Handlungen zwischen dem Angeklagten und diesen 3 Mädchen um für ihn erkennbar unfreiwillige Ereignisse bzw. um Vergewaltigungen gehandelt hatte, konnte dem Angeklagten nach Ansicht der Kammer nicht nachgewiesen werden.
Die von der Staatsanwaltschaft daneben beantragte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung hat die Kammer nicht ausgesprochen. Die hierfür erforderliche hohe Rückfallwahrscheinlichkeit sah die Kammer bei dem bislang nicht vorbestraften Angeklagten nicht als gegeben an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.