Rheinland-Pfalz – Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 03. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.
Die 48 eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner des HZA Saarbrücken (zuständig für das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz) überprüften dabei insgesamt 27 Unternehmen und befragten 126 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen insbesondere
– die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns,
– die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten,
– der unrechtmäßige Bezug von Arbeitslosengeld,
– der Besitz von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen bei
Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger.
Vor Ort ergaben sich bisher folgende Verdachtsmomente:
– 11 Mal Schwarzarbeit
– 3 Mal unerlaubter Aufenthalt von Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger
– 1 Mal unrechtmäßiger Bezug von Arbeitslosengeld
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30.Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindest-lohn 9,82 Euro pro Stunde, seit dem 1.Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1.Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12,00 Euro pro Stunde.