Mannheim: Behördenüberreifende Gaststättenkontrollen – sieben Gaststätten kontrolliert, davon vier geschlossen
Mannheim – Am Donnerstag zwischen 16:30 und 22:30 Uhr führte das
Polizeipräsidium Mannheim in einer gemeinsamen Kontrollaktion mit der Stadt
Mannheim und dem Hauptzollamt Karlsruhe in den Stadtteilen Mannheim-Sandhofen,
Mannheim-Schönau und Mannheim Waldhof mehrere Kontrollen in Gaststätten durch.
Insgesamt kontrollierten sechs Beamte des Polizeireviers Mannheim-Sandhofen,
zehn Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, vier Beschäftigte des städtischen
Ordnungsdienstes und eine Mitarbeiterin der Gaststättenbehörde der Stadt
Mannheim sieben Gaststätten und 63 Personen.
Während des Kontrolltages stellten die Einsatzkräfte 28 Ordnungswidrigkeiten und
sechs Straftaten fest. In vier Lokalen waren die Feststellungen so erheblich,
dass sie geschlossen werden mussten. Beispielhaft in einem Fall, weil dort
mehrere Geldspielautomaten vorgefunden wurden und sich daraus Verdachtsmomente
für eine Steuerhinterziehung ergaben.
Mehrfach wurden in den Lokalen keine oder lediglich veraltete Aushänge über
jugendschutzrechtliche Vorschriften vorgefunden. Ein Betreiber muss sich wegen
der Unterschreitung des Mindestlohns und der falschen Aufzeichnung von
Arbeitszeiten verantworten. Gegen einen weiteren Betreiber wurden Ermittlungen
wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung eingeleitet. Sein Kassenbuch
wurde zur weiteren Überprüfung sichergestellt. Die festgestellten Verstöße
werden nun konsequent zur Anzeige gebracht.
Im Hinblick auf die getroffenen Feststellungen werden die gemeinsamen
Gaststättenkontrollen auch zukünftig intensiv und flächendeckend fortgesetzt.
Mannheim: Kontrollen der Ermittlungsgruppe Poser im Mannheimer Stadtgebiet
Mannheim – Am Donnerstag zwischen 16 und 1 Uhr kontrollierten Beamtinnen
und Beamte der Ermittlungsgruppe Poser des Mannheimer Verkehrsdienstes insgesamt
19 Fahrzeuge und 29 Personen im Mannheimer Stadtgebiet. In einem Fall wurde
hierbei ein Fahrzeugführer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanstandet. Gegen
18 Verkehrsteilnehmer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In fünf
Fällen wurde ein Erlöschen der Betriebserlaubnis festgestellt, wobei bei zwei
Fahrzeugen deshalb sogar eine Sicherstellung des PKWs erforderlich wurde. Drei
Fahrzeugführer müssen mit Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen unnötiger
Lärmverursachung rechnen. Eine ganze Reihe an Verstößen stellten die
Ermittlerinnen und Ermittler bei der Verkehrskontrolle eines 41-jährigen Mannes
gegen 22 Uhr in der Schafweide in der Neckarstadt fest. Das Fahrzeug war nicht
nur rund 20 Dezibel deutlich lauter als erlaubt, sondern die Software des PKW
war dahingehend manipuliert, dass beim Beschleunigen des VWs ein sogenannter
„Schubknall“ verursacht wird. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte mehrere
Manipulationen an der Abgasanlage fest, außerdem waren mehrere Teile am gesamten
Fahrzeug unfachmännisch verbaut und verkabelt. Die weitere Fahrt war aufgrund
der Vielzahl an Mängeln, welche die allgemeine Verkehrssicherheit
beeinträchtigen, beendet. Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Der Mann muss mit
einer Anzeige wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis rechnen.
Mannheim-Neckarstadt: Motorradfahrer stürzt aus unbekannter Ursache – gültige Fahrerlaubnis derzeit noch unklar
Mannheim – Am Donnerstag kam es gegen 22.45 Uhr zu einem Verkehrsunfall in
der Untermühlaustraße. Hierbei kam ein Motorradfahrer aus bislang unbekannten
Gründen ins Schleudern und stürzte im weiteren Verlauf. Sein Motorrad rutschte
hierbei entlang des Fahrstreifens und beschädigte ein dort geparktes Fahrzeug.
Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde in ein umliegendes Krankenhaus
verbracht. An dem Motorrad entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Ob der Fahrer
die nötige Fahrerlaubnis für das Motorrad besitzt, ist derzeit noch Gegenstand
der Ermittlungen.
Mannheim-Innenstadt: Verkehrsunfall – Radfahrer leicht verletzt
Mannheim – Am Donnerstag kam es gegen 14.00 Uhr im Bereich von E 5 in der
Mannheimer Innenstadt zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW-Fahrer und
einem Radfahrer. Der Fahrer des VW missachtete die Vorfahrt des Radfahrers. In
Folge dessen kam es zur Kollision der beiden Verkehrsteilnehmer. Der Radfahrer
wurde hierbei leicht verletzt in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Sein
Fahrrad war nicht mehr fahrbereit. An dem PKW entstand ebenfalls ein
Sachschaden.