Frankenthal – In dem Strafprozess wegen Mordes, ist heute ein Urteil verkündet worden. Der mittlerweile 52-jährige Mann aus Dirmstein, attackierte im Februar 2021 hinterrücks den Besitzer einer Kfz-Werkstatt mit 2 Schüssen aus seiner Armbrust und erdrosselte ihn anschließend. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 52-jährige Angeklagte sein Opfer vorsätzlich und planvoll getötet hatte. Zudem hat sie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal als Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte hatte bewusst die „Arg- und Wehrlosigkeit“ des Opfers für seine Tat ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ verwirklicht. Außerdem führte er die Tat nach Ansicht der Kammer auch aus „niedrigen Beweggründen“ aus, womit ein weiteres Mordmerkmal erfüllt war. Der 52-Jährige begann die Tat, weil er sich von dem Getöteten gedemütigt fühlte. Das Opfer verhinderte den Verkauf eines Kraftfahrzeugs an den Angeklagten und erteilte ihm außerdem, unter den Augen anderer Personen, ein Hausverbot.
Da die Kammer die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, ist eine Strafaussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.