13-jähriger Radfahrer bei Zusammenstoß mit Lkw leicht verletzt
Heidelberg (ots) – Zu einem Verkehrsunfall, bei welchem ein 13-jähriger Radfahrer mit leichten Verletzungen davonkam, kam es am Donnerstag 15.09.2022 in der Bergheimer Straße. Gegen 16 Uhr stoppt ein Lkw-Fahrer sein Fahrzeug im Bereich der Karl-Metz-Straße an der dortigen Ampelanlage. Sein 38-jähriger Beifahrer beabsichtigt an dieser Stelle, aus dem Fahrzeug auszusteigen.
Beim Öffnen der Tür übersieht der Beifahrer offenbar einen von hinten heran fahrenden
13-jährigen Radfahrer, welcher vermutlich den stehenden Lkw auf der rechten Seite passieren wollte.
Es kommt zum Zusammenstoß zwischen dem Fahrradfahrer und der geöffneten Beifahrertür, wobei der 13-Jährige sich beim Hinfallen verletzt.
Ebenso werden das Fahrrad des Jungen und die Tür des Lkw in Mitleidenschaft gezogen.
Der hinzugerufene Rettungsdienst kann den 13-jährigen Jungen noch an der Unfallörtlichkeit medizinisch versorgen.
Der Sachschaden beläuft sich insgesamt auf rund 600 Euro.
Auto rollt die Tiefgaragenausfahrt wieder herunter – Hoher Sachschaden
Heidelberg-Bahnstadt (ots) – Zu einem außergewöhnlichem Verkehrsunfall kam es am Donnerstag gegen 20 Uhr in einer Tiefgarage am Gadamerplatz. Ein 82-Jähriger Mann wollte mit seinem Auto aus der dortigen Tiefgarage herausfahren, die Ausfahrt war aufgrund des unbezahlten Parktickets allerdings nicht möglich.
Als der Mann anschließend seine Autotür öffnete um die Sprechtaste am Automat der Ausfahrtsschranke zu betätigen, rollte das Fahrzeug rückwärts zurück in die Tiefgarage.
Beim Versuch das rollende Auto zu stoppen, fiel der 82-Jährige aus dem Auto zu Boden. Hierbei wurde er leicht verletzt, ehe sein Auto durch einen Betonpfeiler zum Stehen kam. Der Mann wurde vor Ort von einem Rettungswagen versorgt. Der Wagen war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden, der Sachschaden beträgt mehrere tausend Euro.
Mehrere betrunkene E-Scooter-Fahrer im Stadtgebiet
Heidelberg (ots) – Im Zeitraum zwischen 01-04 Uhr konnten in der Nacht von Donnerstag auf Freitag 16.09.2022 insgesamt 3 betrunkene Fahrer mit ihren geliehenen Elektrorollern (sogenannten E-Scootern) sowohl im Bereich der Speyerer als auch der Bergheimer Straße von der Polizei kontrolliert und an der Weiterfahrt gehindert werden.
Die im Zuge der Kontrollen festgestellten Alkoholwerte bewegten sich zwischen gut einem und knapp 1,3 Promille, so dass die Personen den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers Heidelberg-Mitte jeweils zur Blutentnahme auf die Dienststelle folgen mussten. In einem Fall mussten die Uniformierten eine Sicherheitsleistung bei dem 37-jährigen Fahrer erheben, in einem weiteren Fall wurde der Führerschein einer 25-Jährigen beschlagnahmt.
Alle 3 Personen müssen sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Führerscheinpflichtige Fahrzeuge dürfen sie bis auf Weiteres nicht mehr führen.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei nochmals eindrücklich darauf hin, dass es sich bei den sogenannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, gemeinhin als E-Scooter bezeichnet, um Kraftfahrzeuge handelt. Hier gelten die gleichen Regelungen wie bei anderen Kraftfahrzeugen auch, insbesondere die Konsequenzen bei Zuwiderhandlungen.
Auch E-Scooter-Fahrer müssen bei Teilnahme im Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit einem Fahrverbot bzw. dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.