Kreis Germersheim: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei RLP

Steinewerfer an der B9

Schwegenheim/B9 (ots) – Am Sonntag 18.09.2022 gegen 15:30 Uhr hatte eine Familie aus Ludwigshafen noch Glück, dass durch einen fliegenden Stein lediglich die Windschutzscheibe zu Bruch ging. Es kam zu keinem Personenschaden.

Zwar konnten keine Personen auf der nahe gelegenen Überführung wahrgenommen werden. Aufgrund des Schadensbildes ist jedoch vom Wurf eines Steines auszugehen. Zeugenhinweise nimmt die Polizei unter der Tel: 07274-9580 oder per Mail an pigermersheim@polizei.rlp.de entgegen.

Trunkenheitsfahrt

Germersheim (ots) – Am Samstag 17.9.2022 gegen 23:50 Uhr wurde der Polizei Germersheim ein kurioser Unfall im Park am Fronte Lamotte gemeldet: Ein Pkw stecke auf einer Treppe fest, nachdem mit diesem zuvor versucht worden war, diese zu befahren. Mehrere Personen würden versuchen, das Fahrzeug von der Treppe zu entfernen.

Bei Eintreffen der Streifen war das Fahrzeug nicht mehr vor Ort. An der Treppe konnten Unfallschäden festgestellt werden.

Im Rahmen weiterer Ermittlungen konnte das beschädigte Fahrzeug schließlich in Germersheim aufgefunden werden. Der fragliche Fahrzeugführer, ein 34-Jähriger aus Germersheim, versuchte bei Erblicken der Polizei mit einem Fahrrad zu flüchten, konnte jedoch daran gehindert werden.

Bei ihm konnte noch eine Restalkoholisierung von 0,77 Promille festgestellt werden. Im Besitz einer Fahrerlaubnis war der Germersheimer nicht. Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.

Zeugen, die Angaben hinsichtlich des Unfallgeschehens machen können, werden gebeten sich mit der Polizeiinspektion Germersheim telefonisch unter 07274/958-0 oder per
E-Mail pigermersheim@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Rollerfahren ist wie Radfahren

Rülzheim (ots) – Am Freitag 16.9.2022 gegen 17 Uhr konnte eine Streife der Polizeiinspektion Germersheim einen Rollerfahrer ohne Helm in Rülzheim sichten und einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dabei wurde festgestellt, dass der 17-jährige Rülzheimer nicht nur keinen Helm trug, sondern auch nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Die Begründung des 17-Jährigen wieso er keine Fahrerlaubnis besitze, war so einfach wie verblüffend: “Rollerfahren sei wie Radfahren – nur eben mit Gas”. Und fürs Radfahren benötige man nun mal keine Fahrerlaubnis. Da die Rechtslage hier eindeutig ist, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.