Heidelberg: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei © Reinhard Schnell

34-Jähriger begrabscht mindestens 3 Frauen – Weitere Geschädigte gesucht

Heidelberg-Bergheim (ots) – Seit Ende September belästigte ein Täter mehrere junge Frauen im Heidelberger Stadtgebiet sexuell. Der Täter begrabschte die Opfer auf offener Straße und suchte Körperkontakt zu ihnen. Zwischenzeitlich sind Vorfälle in den Bereichen Bismarckplatz, Rohrbacher Straße und Eppelheimer Straße bekannt. Die Polizei sucht weitere Geschädigte.

Der 34-jährige Täter konnte am vergangenen Samstag 01.10.2022 in den frühen Abendstunden, unmittelbar nach einer Straftat im Bereich Bismarckplatz von der Polizei festgenommen werden.

Gegen ca. 18:30 Uhr fiel er dort zunächst einer 16-Jährigen in einer Drogerie auf. Dabei suchte er Blickkontakt und “starrte” die junge Frau fortwährend an. Nachdem das Opfer den Markt verlassen hatte, folgte und näherte er sich ihr an einer Fußgängerampel bis zum Körperkontakt. Dabei berührte er sie mit seinen Händen “unsittlich”.

Die junge Frau setzte sich lautstark zur Wehr. Daraufhin ließ der Täter von ihr ab und ging “lachend” wieder weg. Im Bereich Bismarckplatz wurde der Täter von Polizeibeamten festgenommen.

Im weiteren Verlauf konnte eine 19-jährige Geschädigte ermittelt werden, welcher sich der Mann am selben Tag ebenfalls unsittlich genähert hatte. Der Mann küsste die Frau auf offener Straße.

Der 34-Jährige wurde der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Mannheim überstellt. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann seit Ende September 2022 an mindestens 2 weiteren Tatorten in der Innenstadt Heidelberg Frauen sexuell belästigt hatte.

Der 34-Jährige wurde nach Abschluss der ersten Ermittlungen in eine Fachklinik, in die Obhut von Fachärzten überstellt.

Täterbeschreibung: Der bekannte Mann ist 34 Jahre alt mit altersmäßigem Aussehen, ca. 180 cm groß, schlank, braune glatte Haare, Vollbart. Er hat eine sonnengebräunte Hautfarbe und ein ungepflegtes Erscheinungsbild (dreckige Schuhe) und trägt eine rotweiße Jacke. Weitere Geschädigte werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Telefonnummer 0621/174-4444 in Verbindung zu setzen.

2x Wohnungseinbruchdiebstahl – Polizei bittet um Hinweise

Heidelberg-Bergheim (ots) – Zwischen Freitag 30.09.2022 um 03 Uhr und Samstag 01.10.2022 um 06 Uhr, verschafften sich unbekannte Täter gewaltsam Zugang zu einer Wohnung in der Bergheimer Straße. Das Polizeirevier Heidelberg-Mitte hat neben der Spurensicherung am Tatort die weiteren Ermittlungen übernommen. Demnach gelangten der oder die Täter unberechtigterweise durch das offenstehende Fenster in die Wohnung.

Die Unbekannten entwendeten unter anderem 2 Laptops, einen Schlüsselbund sowie einen Bluetooth-Lautsprecher im Wert von insgesamt fast 1.200 Euro. Zeugen, welche Verdächtiges im benannten Zeitraum beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel.: 06221/99-1700 mit den Beamten in Verbindung zu setzen.

Heidelberg (ots) – Zwischen Montagmittag 03.10.2022 zwischen 13-17 Uhr, verschafften sich bisher unbekannte Täter Zugang zu einer Wohnung in der Keplerstraße, das Polizeirevier Heidelberg-Nord hat die weiteren Ermittlungen aufgenommen. Demnach gelangten der oder die Täter unberechtigterweise durch das offenstehende Fenster in die Wohnung.

Die Unbekannten entwendeten einen Laptop und ein Tablet im Wert von insgesamt mehr als 1.000 Euro. Zeugen, welche Verdächtiges im benannten Zeitraum beobachtet haben, werden gebeten, sich unter Tel: 06221/34180 zu melden.

44-Jähriger betrunken mit E-Scooter unterwegs

Heidelberg (ots) – Am frühen Sonntagmorgen 02.10.2022 war in Heidelberg ein 44-jähriger Mann mit einem E-Scooter unterwegs, obwohl er unter Alkoholeinfluss stand. Der Mann fiel einer Polizeistreife gegen 02:25 Uhr in der Hauptstraße auf. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten Alkoholgeruch im Atem des 44-Jährigen. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,3 Promille. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde einbehalten.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals daraufhin, dass es sich bei den sogenannten E-Scootern um Kraftfahrtzeuge handelt und somit die Alkoholgrenzwerte für Autofahrer gelten. Auch ist bei Verstößen mit den gleichen Konsequenzen, wie Entzug der Fahrerlaubnis, zu rechnen.

Absichtserklärung für die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts

Heidelberg (ots) – Die Planungen für ein Haus des Jugendrechts nehmen Gestalt an: Am Freitag 30.09.2022 unterzeichneten die Spitzen der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Stadt Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim im Beisein der Ministerin der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Marion Gentges MdL, im Heidelberger Rathaus eine gemeinsame schriftliche Absichtserklärung.

In einem sogenannten Letter of Intent hielten Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsident Siegfried Kollmar den aktuellen Stand ihrer gemeinsamen Planung fest.

Gentges sagte: “Ich freue mich, dass heute die Weichen für das Haus des Jugendrechts in Heidelberg gestellt werden. Das Konzept hat sich nun schon vielerorts bewährt und ist zu einem wesentlichen Bestandteil bei der erfolgreichen Bekämpfung von Jugendkriminalität geworden. Wenn Staatsanwaltschaft, Polizei und Stadt jetzt in konkrete Planungen einsteigen, ist das eine gute Nachricht.”

Die 3 Behörden sind mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren beteiligt. Während die Staatsanwaltschaft hauptsächlich dafür zuständig ist, in Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten aufzuklären und einer Ahndung zuzuführen, verfolgt die in die Zuständigkeit des städtischen Jugendamts fallende Jugendhilfe im Strafverfahren maßgeblich das Ziel, Erziehungs- und Betreuungshilfe für die betroffenen Jugendlichen und ihre Eltern, ebenso für betroffene Volljährige unter 21 Jahren (Heranwachsende), zu leisten.

Gemeinsames und übergeordnetes Ziel aller 3 Kooperationspartner ist der Erziehungsgedanke, mit dem erneuten Straftaten einer oder eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegengewirkt werden soll.

Um diese Ziele im Rahmen der Partnerschaft “Sicher in Heidelberg” noch besser zu erreichen, sollen die jeweiligen Spezialisten ihrer Behörden, Jugendstaatsanwälte, Jugendsachbearbeiter der Polizei und die Jugendhilfe im Strafverfahren, zukünftig gemeinsam in einem Gebäude arbeiten: dem Haus des Jugendrechts Heidelberg.

Durch die Anwesenheit aller beteiligten Institutionen und kurze Wege sollen Reibungsverluste vermieden, die Dauer der Ermittlungsverfahren verkürzt und rasch erzieherische Hilfen für straffällige Jugendliche und Heranwachsende eingeleitet werden können, um diese in eine autonome, straffreie Zukunft zu führen und eine Zukunftsperspektive zu entwickeln.

So kann etwa der Jugendsachbearbeiter der Polizei gleich nach Eingang einer Strafanzeige gegen einen Jugendlichen die zuständige Staatsanwältin informieren. Diese kann dadurch frühzeitig den Fall sichten. Dies ermöglicht ihr von Anfang an, einerseits die notwendigen Ermittlungsschritte festzulegen und entbehrliche auszuscheiden und sich andererseits mit der zuständigen Fachkraft der Jugendhilfe im Strafverfahren über zielführende Erziehungsmaßnahmen auszutauschen.

Durch derart abgestimmtes Handeln kann bereits im frühesten Verfahrensstadium zum Beispiel ein “Täter-Opfer-Ausgleich” eingeleitet oder durch geeignete Jugendhilfemaßnahmen ein Haftbefehl vermieden werden.

Entscheidend für die Förderung des effektiven Umgangs mit der Jugenddelinquenz durch einen Institutionsübergreifenden parallelen und ganzheitlichen Ansatz ist die frühzeitige Kommunikation der Verfahrensbeteiligten miteinander. Verwirklicht werden soll diese insbesondere durch regelmäßige Hausbesprechungen und Fallkonferenzen, aber auch durch digitale Formate, die neue Impulse für die weitere Verfahrensbearbeitung geben können. Ungeachtet dieses Geists der Zusammenarbeit bleiben sich alle Akteure ihrer unterschiedlichen Rollen bewusst.

Die für das Haus des Jugendrechts erforderlichen Räumlichkeiten müssen noch gefunden und dann gemeinsam verwaltet werden. Im Rahmen der fortlaufenden Kooperationsgespräche wird sich auch herausstellen, inwiefern sich das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit den Mitarbeitern der dortigen Jugendhilfe im Strafverfahren ebenfalls am Haus des Jugendrechts Heidelberg beteiligen wird.

Mit einer Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts würde Heidelberg dem erfolgreichen Beispiel einer Vielzahl anderer Städte in Baden-Württemberg und dem Bundesgebiet folgen, die bereits seit Jahren mit Häusern des Jugendrechts sehr positive Erfahrungen gesammelt haben.

Die Heidelberger Kooperationspartner sind daher zuversichtlich, dass es ihnen im künftigen Haus des Jugendrechts noch besser gelingen wird, kriminelle Karrieren bereits in jungem Alter zu verhindern, das Recht durchzusetzen und erzieherische Hilfen anzubieten, um so die Allgemeinheit zu schützen.

Leitender Oberstaatsanwalt Herrgen sagte im Rahmen der Unterzeichnung: “Ich habe vor einigen Jahren das Haus des Jugendrechts in Mannheim mit aufgebaut und als Leiter der Jugendabteilung der dortigen Staatsanwaltschaft die Zusammenarbeit als ausgesprochen gewinnbringend erlebt. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, auch in Heidelberg ein Haus des Jugendrechts zu realisieren.”

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betonte: “Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke klar im Vordergrund. In einem gemeinsamen Haus des Jugendrechts greifen Angebote der Beratung, Prävention und Vereitlung künftiger Straftaten besonders schnell und effektiv ineinander. Daher wäre ein Haus der kurzen Wege in Heidelberg ein Gewinn.”

“Die schnelle und effektive Kommunikation ist bei Strafverfahren unter Beteiligung von Jugendlichen oder Heranwachsenden essentiell, um weitere Straftaten oder gar kriminelle Karrieren zu verhindern. Wie das Beispiel Mannheim zeigt, sind wir mit einem Haus des Jugendrechts auf einem guten Weg.”, so Polizeipräsident Siegfried Kollmar.

“Kooperationen in Jugendstrafverfahren sind unabdingbar”, erklärte der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger. Der Landkreis sei bisher in den Prozess eingebunden gewesen und stehe einer möglichen Beteiligung offen gegenüber, sofern sich für alle Beteiligten Synergien ergeben. “Zurzeit werden die Möglichkeiten einer Beteiligung des Rhein-Neckar-Kreises an einem Haus des Jugendrechts unter Berücksichtigung der strukturellen Gegebenheiten eines Landkreises geprüft”, erläutert der Landrat und sagt weiter: “Anschließend werden wir selbstverständlich die Gremien des Kreises informieren und gegebenenfalls um die notwendigen Entscheidungen bitten.”