Im Bus bespuckt
Mainz-Hechtsheim (ots) – Einer 26-jährigen Mainzerin wurde am Dienstag 08.11.2022 von einer bislang unbekannten männlichen Person ins Gesicht gespuckt. Die junge Frau war zwischen 17:32-17:45 mit dem Bus der Linie 62 vom Hauptbahnhof in Richtung Weisenau unterwegs. Ein Mann setzte sich neben die 26-Jährige und telefonierte. Während des Telefonats setzte er seine Mund-Nasen-Bedeckung ab, die er zuvor getragen hatte.
Die 26-Jährige sprach den Mann an und bat ihn, die Maske wieder aufzusetzen. Darauf ging der Mann nicht ein. Bevor der Mann den Bus an der Haltestelle Hechtsheimer Straße verließ, dreht er sich plötzlich zu der 26-Jährigen um, spuckte ihr ins Gesicht und floh daraufhin aus dem Bus.
Die Mainzerin versuchte ihn zu verfolgen, konnte ihn aber nicht mehr einholen. Die Polizei der Mainzer Altstadt ermittelt nun gegen den bislang unbekannten Mann wegen Körperverletzung.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131/65-4110 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Hotelzimmer verwüstet
Mainz-Neustadt (ots) – Zu einem Diebstahl und einer Sachbeschädigung kam es in einem Hotel in der Mainzer Neustadt. Wie der Hoteldirektor der Polizei meldete, hatte er ein Hotelzimmer über das Wochenende vermietet. Nachdem der 18-Jährige Gast das Hotel verlassen hatte, bemerkten die Angestellten, dass das Zimmer verwüstet und der Fernseher gestohlen wurde.
Da die Personalien der Person durch die Reservierung bekannt sind, muss sich der 18-Jährige nun strafrechtlich verantworten. Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich unter der Rufnummer 06131/65-4210 oder per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de zu melden.
Betrug bei Führerscheinprüfung
Mainz-Gonsenheim (ots) – Der Mitarbeiter einer Prüfstelle meldete am Montag 07.11.2022 der Polizei, dass sich ein Mann mit einem fremden Personalausweis ausgewiesen habe und nun unter dem falsch angegebenen Namen die theoretische Führerscheinprüfung durchführen wollte.
Die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten die korrekten Personalien des Mannes ermitteln. Als ihm eröffnet wurde, dass er sich strafbar gemacht hat, ergriff er fußläufig die Flucht. Der 42-Jährige konnte durch die Beamten gestellt und festgehalten werden.
Bei der Flucht verletzte er sich leicht an der Hand und der Nase und wurde anschließend durch den Rettungsdienst versorgt.
Der Auftraggeber muss sich nun ebenfalls verantworten. Zudem wurde die Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt, welche jetzt prüft, ob und wann der Auftraggeber überhaupt einen Führerschein erwerben darf. Wer bei öffentlichen Stellen falsche Personalien angibt oder unter falschem Namen handelt, macht sich strafbar.
Identitätsdiebstahl – Handlungsempfehlungen bei Datenmissbrauch
Mainz (ots) – Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Die Täter ergaunern persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge zu schließen.
Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Deshalb mahnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zur Vorsicht im Umgang mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten.
Typischer Beispielfall:
Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfangen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.
Das LKA und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:
- Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten und/oder Karten sollten sicherheitshalber gesperrt und etwaige noch nicht erfolgte Transaktionen gestoppt werden (Sperr-Notruf 116 116).
- Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden.
- Es sollte geprüft werden, welche der eigenen Accounts von den Tätern übernommen wurden. Eine Anleitung bietet die Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/phishingradar/account-gehackt-was-koennen-sie-jetzt-tun-63228
- Plattformen und Firmen hinter den Accounts sollten vom Betrug informiert und die Accounts zeitweilig gesperrt werden. Anschließend sollten die Passwörter der betroffenen Accounts durch sichere Passwörter ersetzt werden.
- Der Identitätsdiebstahl sollte, wenn es zu fehlerhaften Überweisungen kam, bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.
- Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.
- Sind Falschnachrichten über Email oder Social Media Accounts versandt worden, etwa mit Schadsoftware oder verdächtigen Links, sollten die Empfänger umgehend gewarnt werden.