Forst – Einbrecher durch aufmerksame Nachbarn in Flucht geschlagen
Forst (ots) – Zwei unbekannte Täter haben am frühen Donnerstagmorgen versucht,
in ein Wohnhaus in Forst einzubrechen, wurden dabei aber von den Anwohnern
gestört.
Nach den bisherigen Erkenntnissen betraten die Täter gegen 02:30 Uhr das in der
Egerstraße gelegene Wohnanwesen über den von außen nicht einsehbaren
Terrassenbereich. Dort versuchten sie, einen geschlossenen Rollladen gewaltsam
zu öffnen, um ins Innere des Wohnhauses zu gelangen. Die Nachbarn wurden jedoch
durch die Geräusche aufmerksam und machten sich durch Rufe bemerkbar. Die
überraschten Einbrecher sprangen daraufhin über eine dortige Hecke und
flüchteten in Richtung der Egerstraße.
Die beiden Täter waren schwarz gekleidet und trugen Kapuzenpullover.
Zeugen oder Hinweisgeber werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst in
Karlsruhe unter 0721/666-5555 in Verbindung zu setzen.
Mann überquert unbefugt die Gleise – Die Bundespolizei warnt
Karlsruhe (ots) – In der Nacht auf Donnerstag (10. November) hat ein 24-Jähriger
am Hauptbahnhof Karlsruhe unbefugt die Gleise überquert. Ihn erwartet nun ein
Bußgeld.
Gegen 00:30 Uhr konnten Beamte der Bundespolizei den Mann beim Überqueren der
Gleise 2 und 3 beobachten. Folglich sprachen die Beamten den 26-Jährigen an und
wiesen ihn auf sein Fehlverhalten hin. Dieser zeigte nur wenig Verständnis für
die polizeilichen Maßnahmen. Nach einer Belehrung konnte der Mann seine Reise
auf dafür vorgesehenen Wegen fortsetzen. Ihn erwartet nun ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen.
Die Bundespolizei warnt immer wieder davor, Gleise an nicht dafür vorgesehenen
Stellen zu überqueren. Züge durchqueren Bahnhöfe mit sehr hohen
Geschwindigkeiten. Aufgrund ihrer Beschaffenheit ist ein sofortiger Stillstand
fast unmöglich. Zudem sind Züge teilweise sehr leise und ein Herannahen kann
leicht überhört werden. Nicht selten kommt es bei unbefugten und sinnlosen
Gleisüberquerungen zu schweren oder gar tödlichen Unfällen – durch die
vermeintliche Abkürzung des Weges, verkürzt man häufig eher die eigene
Lebenszeit. Nähere Informationen zum richtigen Verhalten auf Bahnanlagen finden
Sie unter www.bundespolizei.de.
Körperverletzung und Widerstand am Hauptbahnhof
Mannheim (ots) – Am späten Mittwochabend (9. November) leisteten zwei deutsche
Staatsbürger am Mannheimer Hauptbahnhof Widerstand gegen Bundespolizisten. Zuvor
war es zu einer Auseinandersetzung mit einer Streife der Deutschen Bahn
Sicherheit gekommen, bei welcher auch ein Reisender verletzt wurde.
Gegen 23 Uhr wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof durch eine Streife der
Deutschen Bahn Sicherheit über zwei männliche Personen in der Haupthalle
informiert, welche Reisende belästigten. Beim Eintreffen der Beamten hatte sich
die Situation bereits zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung entwickelt.
Erste Ermittlungen ergaben, dass die Mitarbeitenden der Deutschen Bahn
Sicherheit die 26- und 33-jährigen Tatverdächtigen aufgrund des pöbelnden
Verhaltens ansprachen. Hierauf reagierten die beiden Männer aggressiv und
griffen einen der Mitarbeitenden körperlich an. Ein Zeuge, der sich in
unmittelbarer Nähe zur Situation aufhielt, eilte den beiden
Sicherheitsmitarbeitern zur Hilfe. Hierbei wurde er von dem 26-jährigen
Tatverdächtigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Geschädigte zog sich
hierbei leichte Verletzungen zu, die jedoch keiner ärztlichen Versorgung
bedurften. Durch die Unterstützung einer weiteren Streife der Deutschen Bahn
Sicherheit gelang es den Personen die Tatverdächtigen bis zum Eintreffen der
Bundespolizei festzuhalten.
Die Beamten nahmen die beiden Männer vorläufig fest und legten ihnen aufgrund
des aggressiven Verhaltens Handfesseln an. Sowohl gegen die polizeilichen
Maßnahmen als auch gegen die Verbringung zur Dienststelle am Hauptbahnhof
leisteten beide Personen erheblichen Widerstand. Hierbei wurde kein Beamter
verletzt.
Ein auf der Wache freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab bei dem
26-jährigen Tatverdächtigen einen Wert von 1,36 Promille und bei seinem
33-jährigen Mittäter einen Wert von 1,68 Promille.
Beide Männer müssen sich nun wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte
verantworten. Den 26-Jährigen erwartet zudem ein Strafverfahren wegen
Körperverletzung.